Deutschland: Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung am 15. Oktober 2026
Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, wird das Parlament über mehrere Gesetzentwürfe zur Reform der Notfallversorgung abstimmen. Die Beschlüsse umfassen den Regierungsentwurf, einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie drei Anträge der Oppositionsfraktionen.
Regierungsentwurf zur Neustrukturierung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung der Notfallversorgung vor. Ziel ist die bessere Abstimmung der drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste – durch digitale, integrierte Notfallzentren (INZ). Diese sollen aus einer Krankenhaus‑Notaufnahme, einer KV‑Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen und bei Bedarf telemedizinisch unterstützt werden.
Digitalisierung und Patientensteuerung
Zur Vermeidung von Fehlsteuerungen soll die Rufnummer 116 117 in eine Termin‑ und Akutleitstelle aufgeteilt werden, die ambulante Not‑ und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermittelt und digital mit den Rettungsleitstellen (112) vernetzt ist. Zusätzlich sollen flächendeckend telemedizinische und aufsuchende Notdienste rund um die Uhr bereitgestellt werden.
Finanzierung und Einsparungen
Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung wird über fünf Jahre (2027‑2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert. Langfristig werden jährliche Minderausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro sowie ein zusätzliches Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr erwartet.
Grüner Gesetzentwurf
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Gesetzentwurf vor, der ebenfalls integrierte Notfallzentren etablieren und die Akutleitstelle der KVen stärken will. Der Entwurf fordert eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung sowie eine eigenständige Regelung der rettungsdienstlichen Notfallbehandlung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Grünen rechnen mit Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro jährlich.
Anträge der AfD
Die AfD‑Fraktion stellt drei Anträge: zum einen die flächendeckende Einführung smartphonebasierter Ersthelfer‑Alarmierungssysteme, zum anderen eine Reform der medizinischen Notfallversorgung und ein drittes Gesuch zur bedarfsgerechten, krisenfesten Akut‑ und Notfallversorgung. Die Anträge sehen vor, technische Mindeststandards und Interoperabilität für die Alarmierungssysteme festzulegen.
Weiteres Vorgehen
Der Gesundheitsausschuss wird zu allen Vorlagen Beschlussempfehlungen abgeben, während der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegt. Die Abstimmung entscheidet über die zukünftige Struktur und Finanzierung der deutschen Notfallversorgung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung