Die Bundesregierung hat Vorgaben zur Nutzung von Abwärme in Rechenzentren veröffentlicht, die ab dem 1. Juli 2026 für Anlagen gelten, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb sind. Ziel ist es, dass Betreiber mindestens zehn Prozent der erzeugten Abwärme für andere Zwecke einsetzen. Da die Regelungen erst seit Kurzem wirksam sind, liegen bislang keine konkreten Angaben zu den zu erwartenden CO₂‑Einsparungen vor.
Hintergrund der Regelungen
Die neuen Vorgaben wurden im Rahmen der Initiative zur Steigerung der Energieeffizienz im digitalen Sektor entwickelt. Sie richten sich an Betreiber von Rechenzentren, die ab dem genannten Datum den Betrieb aufgenommen haben, und sollen die Nutzung von überschüssiger Wärme in Industrie, Gebäudetechnik oder Fernwärmenetzen fördern.
Ziele der Abwärmenutzung
Mit einer angestrebten Nutzung von zehn Prozent der Abwärme soll die Energieeffizienz von Rechenzentren verbessert und gleichzeitig das Potenzial zur Reduktion von Treibhausgasen ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahme langfristig zu einer Entlastung des Stromnetzes und zu einer Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs führen könne.
Offene Fragen zu CO₂‑Einsparungen
Da die Vorgaben erst seit Anfang Juli gelten, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Zahlen zu CO₂‑Einsparungen veröffentlicht werden. Die Bundesregierung plant jedoch, im kommenden Jahr Daten zu sammeln und zu analysieren, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu bewerten.
Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion
Die Informationen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/8037 der AfD‑Fraktion, die am 12. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. In der Antwort (Dokument 21/8316) wird bestätigt, dass die Vorgaben erst für Anlagen gelten, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommen wurden, und dass derzeit noch keine CO₂‑Einsparungszahlen vorliegen.
Ausblick und weitere Schritte
Die Bundesregierung wird die Umsetzung der Vorgaben in den kommenden Monaten beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Betreiber von Rechenzentren sollen künftig Bericht erstatten, wie viel Prozent ihrer Abwärme sie bereits nutzbar gemacht haben, um die angestrebten zehn Prozent zu erreichen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung