Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sie die Übersichten zur finanziellen Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) durch den Bund nicht weiter aktualisieren wird. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion vom 12.10.2026 und begründet sich damit, dass eine weitere Fortschreibung zur Steuerung der Zuwendungen nicht erforderlich sei.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte in der Kleinen Anfrage 21/6836 Informationen über die bestehenden Förderübersichten und forderte Auskünfte zu geplanten Aktualisierungen. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage mit dem Dokument 21/8307, in dem sie die Nicht‑Fortschreibung begründete.
Entscheidung zur Nicht‑Fortschreibung
Nach Angaben des Ministeriums ist die Fortführung der Übersichten nicht notwendig, um die Vergabe von Fördermitteln zu steuern. Die Behörde verwies darauf, dass die bereits vorhandenen Daten ausreichend seien, um die Transparenz gegenüber dem Parlament zu gewährleisten.
Verweis auf frühere Übersichten
In ihrer Antwort verwies die Bundesregierung zudem auf frühere Stellungnahmen (21/7968) zu ähnlichen Anfragen (21/5990). Dort wurden bereits vorhandene Übersichten und deren Inhalte erläutert.
Inhalt der beigefügten Anlagen
Den aktuellen Antwortunterlagen liegen umfangreiche Anlagen bei, die die finanzielle Förderung von in Deutschland ansässigen, aktiven sowie internationalen NGO für die Jahre 2024 und 2025 detailliert auflisten. Die Angaben umfassen Förderempfänger, Förderhöhe, Förderart, Förderzeitraum und die zuständigen Bundesbehörden.
Reaktion anderer Fraktionen
Bisher haben andere Fraktionen keine Gegenstimme zu der Entscheidung der Bundesregierung abgegeben. Die parlamentarische Diskussion bleibt damit auf die bereits vorgebrachten Argumente der AfD‑Fraktion beschränkt.
Ausblick
Die Bundesregierung wird künftig weiterhin die bestehenden Übersichten nutzen, um die Vergabe von Fördermitteln zu überwachen. Weitere Anfragen zu einzelnen Förderprojekten können über die regulären parlamentarischen Wege gestellt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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