Deutschland: Bundesregierung berichtet über Fortschritt der Waffenrechtsevaluation
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion den aktuellen Stand der umfassenden Evaluation des Waffenrechts mitgeteilt. Die Mitteilung verdeutlicht, dass die Auswertung nach Vorgaben des Koalitionsvertrags bereits im Gange ist und bis Herbst 2026 weiter vertieft wird.
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde für die laufende Legislaturperiode festgelegt, das Waffenrecht unter Einbeziehung aller relevanten Akteure und Experten eingehend zu prüfen. Ziel sei, eine fundierte Basis für mögliche Gesetzesänderungen zu schaffen.
Ablauf der Evaluation
Das Bundesinnenministerium hat Anfang September 2025 den Evaluationsprozess gestartet, indem es verschiedene Interessenverbände zu einer ersten Stellungnahme eingeladen hat. Die Einladung richtete sich an ein breites Spektrum, darunter Verbände von Jägern und Sportschützen, Hersteller‑, Händler‑ und Sammlerverbände, Opferverbände, kommunale Spitzenverbände, die Länder mit rund 550 Waffenbehörden sowie Sicherheits‑ und weitere Bundesbehörden.
Beteiligte Akteure
Im ersten Schritt wurden die Eingeladenen gebeten, die aus ihrer Sicht wichtigsten Themenbereiche zu benennen, die in der Evaluation untersucht werden sollen. Die Rückmeldungen dienten dem Ministerium als Grundlage, um die konkreten Evaluierungsgegenstände zu bestimmen.
Nächste Schritte
Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen hat das Bundesinnenministerium die Evaluationsschwerpunkte festgelegt und den nächsten Beteiligungsschritt eingeleitet. Eine detaillierte Befragung der Beteiligten läuft derzeit und soll bis zum Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass eine Fortentwicklung des Waffenrechts erst nach Abschluss der Evaluation und gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrags erfolgen kann. In der offiziellen Antwort heißt es zudem, dass die weiteren Schritte transparent gestaltet und die Ergebnisse der Befragung in die abschließende Bewertung einfließen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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