Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve sieht vor, die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung von Reservisten auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls auszudehnen. Ziel ist, die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Reserve angesichts aktueller sicherheitspolitischer Herausforderungen zu erhöhen.
Ziele des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Bundesregierung soll die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz stärken. Der Entwurf ordnet die bisher im Soldatengesetz geregelten Dienstleistungsarten neu und führt sie in das Reservistengesetz über.
Neue Regelungen für die Reserve
Künftig ist neben dem unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall ausschließlich die Reservedienstleistung vorgesehen. Die verpflichtende Heranziehung, die bislang nur zu Übungen möglich war, soll künftig in begrenztem Umfang auch für weitere Reservedienstleistungen gelten. Die zulässige Dauer richtet sich nach der bereits geleisteten Dienstzeit, teilweise höhere Altersgrenzen und Kurzfrist‑Heranziehungen werden ermöglicht. Wer bis zum 30. Juni 2011 ausschließlich Grundwehrdienst geleistet hat, bleibt nur freiwillig heranzuziehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Bundesregierung rechnet ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Mehrausgaben von rund 43,1 Millionen Euro. Zur Steigerung der Attraktivität des Reservistendienstes sind Verbesserungen bei der Erstattung von Fahrtkosten und beim Auslandszuschlag geplant. Private Arbeitgeber erhalten für die Beschäftigung von Ersatzkräften höhere Erstattungen; Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten erhalten einen pauschalen Förderbetrag von 500 Euro, wenn ein Beschäftigter mindestens 30 Tage Wehrübung leistet.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Einsatzbereitschaft der Reserve zu verbessern, fordert jedoch stärkere Berücksichtigung der zivilen Verteidigung. Er schlägt Befreiungen für Angehörige des Polizeivollzugs, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Justizvollzugs vor und verlangt die Zustimmung von Sicherheitsbehörden bei Heranziehungen ihrer Beschäftigten. Weitere Forderungen betreffen die Zurückstellung aus Härtegründen, die Beteiligung von Arbeitgebern und die Erstattung von Bezügen während Wehrübungen.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht bei den meisten Vorschlägen keinen Änderungsbedarf, prüft jedoch mögliche Angleichungen bei den Ausnahmeregelungen für den Polizeivollzugsdienst. Änderungen bei der Erstattung bzw. Fortzahlung von Bezügen während Wehrübungen werden ebenfalls geprüft. Eine generelle Zustimmungspflicht der Sicherheitsbehörden lehnt die Regierung ab und hält die vorgesehenen Möglichkeiten zur Zurückstellung und Unabkömmlichstellung für ausreichend.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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