Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Oktober 2026 restriktive Maßnahmen gegen 77 Personen beschlossen, die im September 2026 an den von Russland organisierten Wahlen zum russischen Staatsduma in den von Moskau besetzten Gebieten der Ukraine teilgenommen hatten. Die Sanktionen richten sich sowohl gegen Kandidaten als auch gegen Mitglieder der Zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation.
Hintergrund der Wahl
Russland führte in den von ihm kontrollierten Teilen der Ukraine im September 2026 Wahlen zum russischen Parlament durch, obwohl die internationale Gemeinschaft diese Vorgänge als völkerrechtswidrig und als Versuch der Legitimation einer Besetzung betrachtet. Die Europäische Union hat diese Wahlakte wiederholt als Verstoß gegen die territoriale Integrität der Ukraine bezeichnet.
Umfang der Sanktionen
Die beschlossenen Maßnahmen umfassen Reiseverbote innerhalb des Schengen‑Raums sowie die Sperrung von Vermögenswerten, die sich im Besitz der genannten Personen befinden. Damit soll der Zugang zu europäischen Finanzsystemen und die Bewegungsfreiheit der Betroffenen wirksam eingeschränkt werden.
Rechtliche Grundlage
Der Rat beruft sich bei seiner Entscheidung auf die Rechtsgrundlagen der Gemeinsamen Außen‑ und Sicherheitspolitik der Union, die es ermöglichen, Personen zu sanktionieren, die an Handlungen beteiligt sind, die die territoriale Integrität eines Mitgliedstaates verletzen.
Stellungnahme des Rates
In einer offiziellen Mitteilung betonte der Rat, dass die Durchführung von Wahlen in besetzten Gebieten gegen das Völkerrecht verstoße und dass die EU entschlossen sei, jede Form der Legitimation solcher Vorgänge zu verhindern.
Auswirkungen auf die Beziehungen
Die Sanktionen stellen einen weiteren Schritt in den anhaltenden Spannungen zwischen der EU und der Russischen Föderation dar. Beobachter gehen davon aus, dass die Maßnahme das bilaterale Verhältnis weiter belasten und gleichzeitig die Unterstützung der Ukraine durch die Union bekräftigen wird.
Ausblick
Der Rat kündigte an, die Situation kontinuierlich zu beobachten und gegebenenfalls weitere restriktive Maßnahmen zu prüfen, sollte es zu weiteren Verstößen gegen das Völkerrecht kommen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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