Deutschland: Bundesregierung plant Gesetz zur Umsetzung der Methanverordnung
Ein neues Gesetzesvorhaben zur Methanverordnung befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Der Referentenentwurf wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Entwurf im parlamentarischen Verfahren
Der Entwurf soll im weiteren Verlauf dem Parlament zur Beratung vorgelegt werden. Verantwortliche im Ministerium haben bestätigt, dass die Abstimmung intern bereits fortgeschritten sei.
Berücksichtigung europäischer Vorgaben
Bei der Ausgestaltung des Gesetzes werden mögliche Änderungen auf Ebene der Europäischen Union einbezogen. Die EU arbeitet parallel an einer Lösung, die die nationalen Regelungen ergänzen könnte.
Ziel der Fristverschiebung
Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist die Verschiebung der Berichtspflichten, die nach aktuellem Stand ab 2027 gelten würden. Durch die geplante Anpassung soll ein zusätzliches Jahr Flexibilität ermöglicht werden.
Erklärung der EU‑Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hatte Anfang Oktober im Europäischen Parlament angekündigt, den Mitgliedstaaten ein weiteres Jahr Flexibilität im Umgang mit Methan zu gewähren.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der internen Abstimmung ist mit einer formellen Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag zu rechnen. Dort wird das Vorhaben voraussichtlich im zuständigen Ausschuss diskutiert.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass die endgültige Regelung sowohl nationale als auch europäische Anforderungen berücksichtigen wird, um die Berichtspflichten künftig anzupassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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