Kernpunkt der Anhörung
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Montag, dem 12. Oktober 2026, festgestellt, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur ersten Kinder‑ und Jugendhilfestrukturreform (1. KJHSRG) die Kommunen nicht finanziell entlasten wird. Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen betonte, dass die geplanten Maßnahmen ohne gesicherte Mittel zu zusätzlichen Belastungen führen könnten.
Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht die Einführung einer „infrastrukturellen Bildungsassistenz“ vor, die Gruppenangebote nach dem Prinzip des „Pooling“ bündeln soll, um den Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen zu erfüllen. Leistungen der Schulbegleitung und Kita‑Assistenz nach dem SGB IX bleiben davon unberührt. Weiterhin soll eine Experimentierklausel die Vorranganwendung des SGB VIII für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen testen und ein Vorranggebot für Infrastruktur‑ und Regelangebote sowie Jugendsozialarbeit etablieren.
Kritik von Fachvertretern
Der Bundesfachgruppenleiter für Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei ver.di, Elke Alsago, erklärte, das Gesetz baue die Kinder‑ und Jugendhilfe eher um, ohne die Rechte von behinderten Kindern zu stärken. Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung der Diakonie Rosenheim, begrüßte das Ziel der Entlastung, wies jedoch darauf hin, dass Infrastruktur nur wirksam sei, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet und erreichbar sei.
Fehlende Kostenfolgenabschätzung
Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisierte das Fehlen einer seriösen Kostenfolgenabschätzung. Nach ihrer Aussage berücksichtige der Entwurf weder den Aufbau noch den Betrieb der geplanten Infrastruktur, insbesondere nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, die für die neue Bildungsassistenz erforderlich seien.
Umsetzungs‑ und Zeitplan‑Probleme
Angela Smessaert, stellvertretender Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Kinder‑ und Jugendhilfe, zeigte sich enttäuscht, dass die im Kinder‑ und Jugendstärkungsgesetz von 2021 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe bis 2028 erneut verschoben wurde. Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland, betonte, dass die Zuständigkeitsgrenzen weiterhin eine koordinierte Unterstützung erschweren und zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen je nach Rechtskreis führen.
Kommunale Spitzenverbände zweifeln an Kosteneinsparungen
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hält die Annahme, dass die Infrastruktur‑ und Regelangebote die Kosten individueller Hilfen um 30 % bis 50 % senken und die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe bis 2036 stabilisieren könnten, für nicht belastbar. Stattdessen warne sie vor erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kommunen.
Aufruf zu langfristiger Finanzierung
Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, fordert einen klar benannten Finanzierungs‑ und Umsetzungshorizont von etwa zehn Jahren, um den erforderlichen Umbau der Kinder‑ und Jugendhilfe nachhaltig zu finanzieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung