Deutschland: AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zu Verdachtsfällen bei Einbürgerungen nach Art. 116 Abs. 2 GG
Der Deutsche Bundestag hat am 12. Oktober 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, in der nach Verdachtsfällen bei Einbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes gefragt wird.
Hintergrund des Antrags
Artikel 116 Absatz 2 gewährt Personen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, sowie deren Abkömmlingen einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung. Die Fraktion verweist auf einen Spiegel‑Bericht vom 7. September 2026, der mutmaßliche Manipulationen bei der Beantragung solcher Einbürgerungen thematisiert.
Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und BKA
Nach Angaben des Berichts ermitteln die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt gegen 32 Beschuldigte, die verdächtigt werden, Identitäts‑, Personenstands‑ oder Abstammungsnachweise manipuliert zu haben, um die Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 zu erlangen.
Ziel der Anfrage
Die Abgeordneten wollen von den zuständigen Behörden erfahren, wie viele der 32 Beschuldigten bereits durch ein Verfahren nach Artikel 116 Absatz 2 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.
Reaktion der Bundesregierung
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hat erklärt, dass die laufenden Ermittlungen vertraulich behandelt werden und keine konkreten Zahlen veröffentlicht werden können, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Relevanz des Art. 116 Abs. 2 GG
Der Artikel dient der Wiedergutmachung historischer Unrechtstatbestände und ist seit seiner Einführung ein wichtiger Baustein der deutschen Staatsangehörigkeitspolitik. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die praktische Umsetzung weiterhin Prüfungsbedarf aufweist.
Ausblick
Die AfD‑Fraktion plant, die Ergebnisse der Ermittlungen im Parlament zu diskutieren und gegebenenfalls weitere legislative Maßnahmen zu prüfen, um Missbrauch zu verhindern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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