Ein Gesetzentwurf zur Reduzierung bürokratischer Pflichten in der Landwirtschaft soll am 15. Oktober 2026 im Bundestag diskutiert werden. Der Entwurf bündelt mehrere sektorspezifische Maßnahmen, die Unternehmen und Verwaltung von Verwaltungsaufwand entlasten sollen.
Verlängerung der Fortbildungsintervalle
Der Entwurf sieht vor, dass Anwender von Pflanzenschutzmitteln, deren Berater und gewerbliche Vertreiber künftig nur noch alle sechs Jahre an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildung teilnehmen müssen, anstatt alle drei Jahre.
Erleichterungen bei Rückverfolgbarkeitsdaten
Lebensmittelunternehmen, die von höchstens zwanzig Lieferanten beliefert werden, sollen von bestimmten Formatvorgaben bei der Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsinformationen befreit werden. Die Daten können innerhalb von 24 Stunden elektronisch, zum Beispiel als gut lesbare Fotos von Lieferscheinen, übermittelt werden.
Abschaffung übernationaler Meldepflichten
Der Gesetzentwurf streicht nationale Meldungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die über EU‑Recht hinausgehen und nach den Skandalen „Gammelfleisch“ und „Dioxin“ eingeführt wurden. Laut Bundesregierung haben diese Meldungen seit ihrer Einführung keine größere Krise verhindert oder aufgeklärt.
Finanzielle Auswirkungen
Berechnungen der Bundesregierung gehen von einer Reduktion des jährlichen Erfüllungsaufwands der Wirtschaft um rund zwölf Millionen Euro aus, hauptsächlich bedingt durch die verlängerten Fortbildungsintervalle. Für die Verwaltung werden jährliche Einsparungen von rund einer Million Euro erwartet.
Reaktionen von Bundesrat und Ländern
Der Bundesrat begrüßt den Entwurf grundsätzlich, bemängelt jedoch, dass die Maßnahmen nicht alle Erwartungen der land- und forstwirtschaftlichen Praxis erfüllten. Er fordert die Streichung der Pflicht zur Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen im Internet und prüft weitere Anpassungen. Die Bundesregierung lehnt die Abschaffung der Erleichterungen bei Rückverfolgbarkeitsinformationen ab, weist jedoch die Forderung nach einer verpflichtenden tierärztlichen Bescheinigung bei der Pferdekremierung zurück. Das Vorhaben, Verstöße gegen die neue Anzeigepflicht mit Bußgeldern zu ahnden, wird grundsätzlich unterstützt.
Weiteres Verfahren
Nach der Debatte im Bundestag am 15. Oktober 2026 soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weitergeleitet werden, der die weitere Beratung übernimmt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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