Am 14. Oktober 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf (21/8552) eingebracht, der den bis Ende 2028 geplanten Kohleausstieg rückgängig machen und sowohl den EU‑Emissionshandel als auch den nationalen CO₂‑Preis abschaffen soll.
Inhalt des Antrags
Der Gesetzentwurf fordert, den laufenden Kohleausstieg zu stoppen, den Kohletagebau nicht stillzulegen und die bereits geplanten Abschaltungen sowie den Rückbau von Kohlekraftwerken sofort zurückzunehmen. Weiterhin soll das durch den fortgesetzten Betrieb eingesparte Erdgas von der Industrie für Produktionsprozesse, etwa in der chemischen Industrie und bei der Düngemittelherstellung, verwendet werden.
Parlamentarischer Ablauf
Der Antrag wird am darauffolgenden Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten. Sollte die erste Lesung positiv verlaufen, folgt ein weiterführender Gesetzgebungsprozess mit zweiten und dritten Lesungen sowie möglichen Ausschussberatungen.
Hintergrund der bisherigen Energiepolitik
Der aktuelle Kohleausstiegsplan der Bundesregierung sieht vor, die Kohleverstromung bis Ende 2028 vollständig zu beenden, um die Klimaziele für 2030 zu unterstützen. Der Gesetzentwurf der AfD stellt diesen Kurs in Frage und fordert eine Fortführung der Kohleverstromung als Brückentechnologie.
Reaktionen aus dem Parlament
Ein Sprecher der Grünen kritisiert den Antrag als „umweltpolitisch rückschrittlich“ und warnt vor einer Gefahr für die Erreichung der Klimaziele. Ein Sprecher der SPD betont, dass die Maßnahme die Glaubwürdigkeit der deutschen Klimapolitik untergraben würde.
Argumentation der AfD
Die AfD-Fraktion argumentiert, dass die Fortführung der Kohlekraftwerke die Versorgungssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Industrie durch die Nutzung von günstigem Erdgas wettbewerbsfähiger machen würde.
Ausblick
Nach der ersten Lesung wird das weitere Vorgehen von den Fraktionen im Bundestag abhängen. Sollte der Gesetzentwurf weiter unterstützt werden, könnte er in den kommenden Wochen zu einer Abstimmung gelangen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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