Deutschland: Eckpunkte zur Strategie für digitalen Kinder- und Jugendschutz
Die Bundesregierung hat auf Basis eines Abschlussberichts einer unabhängigen Expertenkommission mit 56 Handlungsempfehlungen die Eckpunkte einer zukunftsorientierten Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum beschlossen. Ziel ist es, junge Menschen sicher und selbstbestimmt im Internet agieren zu lassen, ohne die Digitalisierung grundsätzlich zu beschränken.
Altersbeschränkung für soziale Netzwerke
Im Rahmen der Unterstützung des geplanten „EU KIDS Act“ soll künftig ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke gelten. Da ein europäisches Mindestalter noch nicht verbindlich ist, plant die Bundesregierung eine nationale Übergangsregelung, die Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt, Ausnahmen für nachweislich kindgerechte Angebote zulässt. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen abgestufte Nutzungsbeschränkungen eingeführt werden.
Altersverifikation mittels digitaler Identität
Ab dem Jahr 2027 soll die deutsche Umsetzung der European Digital Identity Wallet (EUDI‑Wallet) – bezeichnet als „d‑you“ – eine zuverlässige Altersverifikation bei digitalen Diensten ermöglichen. Damit soll die Durchsetzung der Altersbeschränkungen technisch unterstützt werden.
Kompetenzförderung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Zur Stärkung der Medienkompetenz im Umgang mit KI‑Anwendungen plant die Bundesregierung die Entwicklung eines altersgerechten Angebots namens „KI‑Seepferdchen“ für Grundschulkinder, das bundesweit einheitlich verbreitet werden soll.
Elternunterstützung und Aufklärung
Eine bundesweite Kampagne richtet sich an Eltern von Vorschulkindern, um sie für Risiken digitaler Medien zu sensibilisieren und über Unterstützungsangebote zu informieren. Zusätzlich wurde die Einführung einer Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren beschlossen, die digitale Medienrisiken im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erfasst und berät.
Kindgerechte Meldestelle und Strafverfolgung
Die Bundesregierung setzt sich für die Einrichtung einer kindgerechten Anzeige‑ und Meldestelle („Kinder‑Online‑Wache“) ein und plant, gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landespolizeien Maßnahmen gegen Cybergrooming umzusetzen.
Koordination und weitere Schritte
Die Umsetzung der Strategie erfordert enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird den Austausch mit allen Akteuren fortsetzen und weitere Handlungsempfehlungen aus dem Expertenbericht in die Praxis überführen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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