Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet, die den CO₂‑Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas im kommenden Jahr auf dem Niveau von 2026 deckeln soll. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dem geänderten Gesetzentwurf zu, während die Linksfraktion sich enthielt und die Fraktionen AfD sowie Bündnis 90/Die Grünen dagegen stimmten.
Preisdeckel und Zertifikatsmenge
Die geplante Änderung sieht vor, dass der bereinigte Zusatzbedarf von 40 Millionen Emissionszertifikaten für das Jahr 2026 nicht mehr abgezogen wird. Dadurch steigt die zu versteigernde Menge im Jahr 2027 auf rund 234 Millionen Zertifikate. Der Überschussmengenpreis wird von 73 Euro auf 71 Euro gesenkt, und der Nachkaufsmengenpreis für das Jahr 2028 wird von 75 Euro auf 73 Euro reduziert.
Stellungnahmen der Fraktionen
Ein Mitglied der Union erklärte, dass die Änderungen den CO₂‑Preis exakt auf dem Niveau von 2026 stabilisieren und damit im Übergangsjahr 2027 die Voraussetzungen für den Start des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) im Jahr 2028 schaffen. Ein SPD‑Abgeordneter betonte, dass die Bundesregierung damit ihr Versprechen einhalte, Unternehmen und Verbraucher in Zeiten hoher Energiepreise und angespannten Haushaltslage zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Preisdeckelung entstehen Mindereinnahmen von etwa 400 Millionen Euro für den Klima‑ und Transformationsfonds (KTF). Die Fraktionen Union und SPD fordern in einem Entschließungsantrag, die „erhebliche Liquiditätsbelastung“ von Unternehmen zu reduzieren, indem alternative Sicherheitsleistungen für die jeweiligen Gebotsmengen geprüft werden.
Kritik der Opposition
Die AfD‑Fraktion monierte, dass der Preisdeckel in der Praxis nicht wirke und die Preise nicht im gewünschten Preiskorridor halte. Die Grünen warfen der schwarz‑rot‑grünen Koalition vor, falsche Preissignale zu setzen und die Abhängigkeit von Öl und Gas zu zementieren. Die Linke kritisierte die soziale Belastung für Haushalte und forderte anstelle des Einfrierens des CO₂‑Preises eine moderate Erhöhung sowie die Umwandlung der Mehreinnahmen in ein soziales Klimageld.
Zukünftige Entwicklung
Nach dem Übergangsjahr 2027 soll der nationale CO₂‑Preis in einen europäischen Preis übergehen, sobald ETS 2 im Jahr 2028 in Kraft tritt. Die geplanten Anpassungen sollen den Emissionshandel stabilisieren und gleichzeitig den finanziellen Spielraum für Klimaschutzmaßnahmen im KTF verringern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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