Entscheidung des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss hat am 10. Oktober 2026 dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt. Die Regelung sieht vor, dass die Besteuerung von Tabakprodukten ab dem 1. März 2027 schrittweise angehoben wird.
Steuerliche Anpassungen
Die neuen Steuersätze gelten für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak. Der Anstieg erfolgt über einen Zeitraum von vier Jahren, wobei die jährlichen Anpassungen bereits im Gesetzentwurf festgelegt sind.
Parlamentarische Positionen
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unterstützten den Entwurf, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen stimmten. Die CDU/CSU‑Fraktion betonte, dass die Maßnahme sowohl fiskalische als auch gesundheitspolitische Ziele erfülle.
Erwartete Einnahmen
Durch die überarbeiteten Steuersätze rechnet die Bundesregierung im Jahr 2027 mit zusätzlichen Einnahmen von 1,5 Milliarden Euro – das entspricht einer Steigerung um 750 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Für das Jahr 2030 werden Mehreinnahmen von 4,461 Milliarden Euro prognostiziert, also 872 Millionen Euro mehr als im ursprünglichen Plan.
Gesundheitspolitische Argumente
Die CDU/CSU‑Fraktion verwies auf die Notwendigkeit, den Einstieg in den Nikotinkonsum für Jugendliche unattraktiver zu machen. Die SPD‑Fraktion ergänzte, dass die Maßnahme Teil einer umfassenden Gesundheitsprävention sei und zugleich die fiskalische Verantwortung wahre.
Bedenken bezüglich des Schwarzmarktes
Die AfD‑Fraktion warnte davor, dass die höheren Steuern den Schwarzmarkt stärken könnten, und kritisierte unzureichende Ausstattung des Zolls. Die Grünen betonten die Bedeutung einer europäischen Harmonisierung der Tabakbesteuerung, während Die Linke die Maßnahme als Belastung für Haushalte mit geringem Einkommen einordnete.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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