Der Bundestag beabsichtigt, die Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2027 um 0,52 % zu erhöhen, wie der Bundestagspräsident Julia Klöckner in einem Bericht nach § 58 des Abgeordnetengesetzes vorstellt.
Vorgeschlagene Erhöhung
Der Vorschlag sieht einen monatlichen Grundbetrag von 684.443 Euro pro Fraktion sowie einen monatlichen Beitrag von 12.361 Euro pro Mitglied vor. Oppositionsfraktionen sollen zusätzlich einen Aufschlag von 15 % auf den Grundbetrag und von 10 % auf den Mitgliedsbeitrag erhalten.
Berechnungsgrundlage
Die Berechnung orientiert sich an ausgewählten Teilindizes des Verbraucherpreisindexes, die im Juli 2026 im Jahresdurchschnitt um 2,61 % gestiegen sind. Die betroffenen Bereiche umfassen Personenbeförderung, Bücher, Zeitungen, Gaststätten, Post, Telekommunikation, IT‑Geräte und Druckerzeugnisse.
Aktuelle Finanzlage
Im laufenden Jahr betragen die Zahlungen an die Fraktionen insgesamt 141.630.000 Euro. Der aktuelle monatliche Grundbetrag liegt bei 680.902 Euro, der Mitgliedsbeitrag bei 12.297 Euro, jeweils ebenfalls mit einem Zuschlag von 15 % bzw. 10 % für Oppositionsfraktionen.
Verwendung der Mittel
Im Jahr 2025 wurden 20 % der Fraktionsgelder für Sachmittel und 80 % für Personalkosten eingesetzt. Die Aufteilung soll eine sachgemäße und effektive Fraktionsarbeit sicherstellen.
Tarifliche Rahmenbedingungen
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst endet am 31. März 2027. Da bis dato kein neues Tarifergebnis vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Anpassung der Personalausgaben für 2027 vorgeschlagen werden.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 58 des Abgeordnetengesetzes ist der Bundestagspräsident verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen vorzulegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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