Am 14. Oktober 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum geplanten Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung durchgeführt. Der Entwurf zielt darauf ab, verwaltungsgerichtliche Verfahren zu beschleunigen, die Gerichte zu entlasten und den personellen Ressourceneinsatz flexibler zu gestalten.
Zielsetzung der Reform
Die Bundesregierung will unter anderem den Einsatz von Einzelrichtern ausweiten, das einstweilige Rechtsschutzverfahren anpassen und die Zulassung von Rechtsmitteln neu regeln. Zudem sollen Verwaltungsgerichte künftig die Vorauszahlung von Gerichtskosten anordnen können, um aussichtslosen Klagen entgegenzuwirken.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Weiterhin ist vorgesehen, Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen gegen Behörden zu ermöglichen. Die Einlegung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte soll per einfacher E‑Mail erleichtert werden, sofern die zuständige Behörde einen entsprechenden Zugang bereitstellt.
Reaktionen von Sachverständigen
Prof. Dr. Frank Bätge bezeichnete den Entwurf als „sehr positive Weichenstellung“, kritisierte jedoch die verspätete Einführung der Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung zum 1. Januar 2028, die seiner Ansicht nach vorübergehend Rechtsunsicherheit erzeuge. Prof. Dr. Malte Graßhof sah die geplanten Änderungen bei der Berufungszulassung kritisch und forderte klare Gründe für die Zulassung.
Kritik an elektronischer Widerspruchseinlegung
Der von der SPD‑Fraktion benannte Sachverständige wies darauf hin, dass die Möglichkeit, Widersprüche per E‑Mail einzulegen, nur dann wirksam sei, wenn die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung gleichzeitig in Kraft tritt. Ohne diese Parallelität bestünde das Risiko von Verfahrensunsicherheiten.
Vorschläge zur Zwangsgeldobergrenze
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger regte an, die Obergrenze für Zwangsgelder von 25.000 Euro auf 250.000 Euro anzuheben, um die Durchsetzbarkeit von Entscheidungen zu stärken. Weitere Experten forderten ergänzende Regelungen, etwa eine gerichtliche Ersetzungsbefugnis bei bestimmten Verwaltungsakten.
Ausblick und weitere Diskussionen
Weitere Stimmen, darunter Dr. Jens Hofmann, wiesen darauf hin, dass Asylverfahren im Entwurf unberücksichtigt bleiben und ein zusätzlicher Bürokratieabbau in diesem Bereich erhebliche Effizienzgewinne bringen könnte. Der Ausschuss wird die vorgebrachten Anmerkungen prüfen und in den nächsten Sitzungen weiter diskutieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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