Am 14. Oktober 2026 fand im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) statt. Vertreter von Fachverbänden, Krankenkassen, Ärztekammern und Verbraucherorganisationen äußerten ihre Standpunkte zu den geplanten Regelungen.
Grundhaltung der Fachverbände
Die meisten Fachverbände begrüßten die Digitalisierung des Gesundheitswesens als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung, äußerten jedoch Bedenken gegenüber der geplanten erweiterten Datennutzung durch die Krankenkassen.
Verbraucherzentrale betont Präventionspotenzial
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hob die digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion als Mehrwert für gesunde Versicherte hervor und sah darin ein Potenzial für einen interaktiven Impfpass, der die Impfquoten steigern könnte. Gleichzeitig warnte der Verband vor einer umfassenden Erhebung personenbezogener Daten durch die Krankenkassen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert Umfang
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärte, dass die vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten der Krankenkassen in die elektronische Patientenakte und die Erhebung von Daten bei anderen Stellen die Grenze des Zumutbaren überschreiten und die Privatsphäre der Versicherten beeinträchtigen könnten.
AOK-Bundesverband sieht Präventionschancen
Der AOK-Bundesverband bewertete die erweiterten Datennutzungsmöglichkeiten als wichtigen Präventionsansatz, der es ermöglichen solle, Versicherte gezielt auf Risiken und geeignete Versorgungsangebote hinzuweisen.
Spifa fordert klare Grenzen
Der Spitzenverband der Fachärzte kritisierte vorgesehene Honorarkürzungen bei nicht zertifizierten Praxissystemen und forderte klare Grenzen für die Datennutzung sowie den Ausschluss von Kürzungen für unverschuldete Systemmängel.
Deutsche Krankenhausgesellschaft weist Regelungslücke
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wies darauf hin, dass die elektronische Einweisung in die stationäre Versorgung bislang nicht geregelt sei, während die elektronische Überweisung bereits vorgesehen ist. Sie forderte eine digitale, rechtssichere Anschlusslösung für die Einweisung.
Apotheken und Krankenkassen betonen Prozessoptimierung
Vertreter der Apothekerverbände und der Techniker Krankenkasse betonten die Notwendigkeit, digitale Prozesse zu vereinfachen, Echtzeitinformationen zu ermöglichen und das Tempo der Digitalisierung zu erhöhen, um die Akzeptanz bei den Versicherten zu sichern.
Zusammenfassung der Forderungen
Mehrere Sachverständige forderten praxistaugliche Regelungen, die einen ausgewogenen Ausgleich zwischen hohen Sicherheitsanforderungen und nutzerfreundlicher Anwendung gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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