Eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Förderung europäischer audiovisueller Werke fand am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, statt. Der Gesetzentwurf, benannt als Mediendienste‑Investitionsverpflichtungs‑Gesetz (MedienInvestVG), sieht vor, dass Anbieter von Mediendiensten in Zukunft Investitionen in europäische Film‑ und Fernsehproduktionen tätigen müssen.
Gesetzesvorlage im Fokus
Der Gesetzentwurf verpflichtet Mediendiensteanbieter, einen festgelegten Prozentsatz ihrer Einnahmen in die Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Inhalte zu investieren. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Werke gegenüber internationalen Angeboten zu stärken und die kulturelle Vielfalt im digitalen Raum zu erhalten.
Aufgaben des Ausschusses
Der zuständige Ausschuss für Kultur und Medien besteht aus 18 Mitgliedern, die auf Bundesebene den gesamten Themenkomplex Kulturpolitik betreuen. Zu den Kernaufgaben gehören die Kontrolle der kulturpolitischen Förderpolitik der Bundesregierung, die Beratung über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie die Entscheidung über die nationale Filmförderung.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der zweistündigen öffentlichen Anhörung wird der Gesetzentwurf im Ausschuss weiter diskutiert. Anschließend erfolgt die Weiterleitung an den Plenarsaal des Bundestages, wo ein erster Lesungsbeschluss erwartet wird. Sollte das Parlament dem Entwurf zustimmen, kommt er in die nächste Phase der Gesetzgebung, die weitere parlamentarische Prüfungen und mögliche Änderungen umfasst.
Bedeutung für die Kulturpolitik
Die geplante Investitionsverpflichtung könnte die Finanzierung von europäischen Film‑ und Fernsehproduktionen nachhaltig beeinflussen. Befürworter argumentieren, dass ein erhöhter Finanzierungsanteil die Produktion von Inhalten mit hohem kulturellem Wert fördern und gleichzeitig Arbeitsplätze in der Kreativwirtschaft sichern würde.
Stimmen aus dem Ausschuss
Ein Mitglied des Ausschusses äußerte, dass das Gesetz „einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der europäischen Medienlandschaft leiste und gleichzeitig den Verbrauchern ein vielfältigeres Angebot ermögliche“. Kritische Stimmen fordern jedoch eine genaue Definition der Investitionsquoten, um administrative Belastungen für kleinere Anbieter zu vermeiden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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