Gesetzentwurf
Der Bundestag hat am 17. Juli 2026 einen Gesetzentwurf der Linksfraktion erhalten, der die Abschaffung sämtlicher Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorsieht. Ziel sei es, die soziale Ungleichheit zu verringern, indem finanzielle Hürden für alle Versicherten beseitigt werden.
Inhalte des Antrags
Der Antrag (21/7035) fordert, dass für notwendige und verordnete Leistungen – darunter Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmittel – keine Eigenbeteiligung mehr erhoben wird. Stattdessen sollen diese Leistungen vollständig aus dem GKV‑Haushalt finanziert werden, um ein zuzahlungsfreies System zu schaffen.
BegrĂĽndung
Nach Angaben der Fraktion treffen Zuzahlungen Patienten unabhängig von ihrer individuellen Zahlungsfähigkeit. Besonders Menschen mit geringem Einkommen müssten demnach zwischen medizinisch notwendigen Leistungen und der Sicherung ihres Lebensunterhalts wählen.
Mögliche Folgen
Die Abschaffung der Eigenbeteiligungen könnte finanzielle Barrieren im Gesundheitswesen beseitigen und die Inanspruchnahme notwendiger Leistungen erhöhen. Gleichzeitig stelle sich die Frage, wie die zusätzlichen Kosten langfristig im GKV‑Finanzierungsrahmen getragen werden sollen.
Parlamentarische Diskussion
Der Gesetzentwurf wird nun im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert. Dort sollen die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und die Finanzierung des Vorhabens eingehend geprĂĽft werden.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Ausschussberatung wird der Entwurf im Plenum des Bundestages zur Abstimmung gestellt. Ein möglicher Beschluss könnte die gesetzliche Grundlage für ein zuzahlungsfreies Krankenversicherungssystem schaffen.
Hinweis zur Quelle
Der Pressetext wurde vom Pressedienst des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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