Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im vergangenen Jahr 374 Anfragen von Personen erhalten, die eine trans, inter oder nicht‑binäre Geschlechtsidentität angegeben haben und Diskriminierung wegen des Merkmals „Geschlecht“ melden wollten. Die Zahl ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Entwicklung im Vergleich zu Vorjahren
Im Jahr 2021 waren es nach Angaben der ADS noch 154 Anfragen. Damit hat sich die Zahl der Anfragen in den letzten fünf Jahren deutlich erhöht.
Fehlende Gerichtsentscheidungen
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass über die öffentlich zugänglichen Quellen hinaus keine Erkenntnisse zu Gerichtsentscheidungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in diesem Zusammenhang vorliegen. Eine systematische Erfassung solcher Entscheidungen wird derzeit nicht durchgeführt.
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle
Die ADS ist zuständig für die Beratung von Betroffenen und die Sammlung von Daten zu Diskriminierungsfällen. Sie unterstützt Personen, die Diskriminierung erfahren haben, und gibt Handlungsempfehlungen an Institutionen.
Einschränkungen bei der Datenerhebung
Laut der Bundesregierung beschränkt sich die aktuelle Erfassung auf die von Beratungsuchenden gemeldeten Anfragen. Daten aus anderen Quellen, etwa gerichtliche Verfahren, werden nicht systematisch einbezogen.
Ausblick
Die steigende Zahl der Anfragen könnte ein Indikator für ein wachsendes Bewusstsein für geschlechtsspezifische Diskriminierung sein. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Erhebung von Daten weiter zu prüfen, um mögliche Handlungslücken zu schließen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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