Entscheidung des Ausschusses
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am 6. May 2026 beide Anträge der Fraktion der AfD abgelehnt. Dabei ging es um einen Antrag zum Abbau bürokratischer Belastungen und um einen Antrag zur Aussetzung der CO2‑Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. In beiden Fällen stimmte ausschließlich die AfD‑Fraktion für die Vorlagen, während die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten.
Erster Antrag: BĂĽrokratieabbau
Der erste Antrag (21/5328) trägt den Titel „Bürokratiebelastung jetzt umfassend abbauen – Heimische Landwirtschaft sichern“. Die Antragsteller argumentieren, dass ein wachsender „Dschungel an bürokratischen Vorgängen“ die landwirtschaftliche Praxis erschwere. Sie fordern ein EU‑weites Moratorium, das das Einführen neuer Auflagen für Landwirte und Tierhalter verhindert. Im Ausschuss erhielt der Antrag nur die Stimme der AfD‑Fraktion; alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.
Zweiter Antrag: CO2‑Bepreisung
Der zweite Antrag (21/5329) mit dem Titel „CO2‑Bepreisung aussetzen – Deutschen Gartenbau retten, nationale Ernährungssouveränität sichern, regionale Wertschöpfung bewahren und Lebensmittelpreise stabil halten“ betont die Bedeutung des Gartenbaus für die Versorgung der Bevölkerung. Die Antragsteller sehen in der seit 2021 geltenden nationalen CO2‑Bepreisung eine zusätzliche Kostenbelastung für energieintensive Betriebe. Sie verlangen, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die CO2‑Bepreisung für Benzin, Diesel und Heizstoffe sofort aussetzt und langfristig abschafft. Auch dieser Antrag wurde ausschließlich von der AfD‑Fraktion unterstützt und von den übrigen Fraktionen abgelehnt.
ParteiĂĽbergreifende Stellungnahmen
Die ablehnenden Fraktionen begründeten ihre Stimmen mit der Notwendigkeit, bestehende Klimaschutzmaßnahmen beizubehalten und die regulatorische Sicherheit für die Landwirtschaft nicht zu unterminieren. Sie betonten, dass eine Aussetzung der CO2‑Bepreisung die Erreichung der nationalen Klimaziele gefährde und dass bürokratische Anforderungen notwendig seien, um Umweltstandards zu sichern.
Verfahrenstechnische Folgen
Durch die Ablehnung im Ausschuss kommen die beiden Anträge nicht in die nächste Lesung des Plenums. Ohne die Zustimmung des Ausschusses ist ein Weiterkommen im Gesetzgebungsprozess unwahrscheinlich, sodass die AfD‑Fraktion ihre Vorlagen künftig anderweitig einbringen müsste.
Hintergrundinformationen
Der Bericht basiert auf den Mitteilungen des Deutschen Bundestages, veröffentlicht im Rahmen der Parlamentsnachrichten am 6. May 2026. Die Angaben stammen aus den offiziellen Dokumenten der jeweiligen Anträge und den Protokollen der Ausschusssitzung.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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