Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, wurde die geplante Debatte über zwei Anträge der Alternative für Deutschland (AfD) sowie einen Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung im Parlament abgesetzt.
Erste Antrag: 24‑Punkte‑Plan zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt
Der erste Antrag trägt den Titel „24‑Punkte‑Plan zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat“. Nach der Aussprache wurde er an den Innenausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.
Zweiter Antrag: Prävention gegen Linksextremismus stärken
Der zweite Gesuch lautet „Prävention gegen Linksextremismus stärken – Jugendschutz und Präventionsforschung ausbauen“. Dieser soll im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter bearbeitet werden.
Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung
Zusätzlich wurde ein Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung eingebracht. Die Zuständigkeit für die weitere Bearbeitung liegt beim Rechtsausschuss.
Verlauf der Aussprache
Die Diskussion dauerte etwa eine Stunde, in der die Anträge und der Gesetzentwurf kritisch erörtert wurden. Daraufhin entschieden die anwesenden Abgeordneten, die Verfahren den jeweiligen Fachausschüssen zu übergeben.
Weiteres Verfahren
Die benannten Ausschüsse erhalten nun die Aufgabe, die Inhalte eingehend zu prüfen und mögliche Änderungen zu erarbeiten. Abschließend wird über die jeweiligen Vorlagen im Plenum abgestimmt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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