Am 23. April 2026 wurde im Bundestag erstmals ein Gesetzantrag der AfD‑Fraktion mit dem Titel „Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger“ debattiert. Der Gesetzantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz für ein nationales Roaming von 2G‑, 4G‑ und 5G‑Diensten zu erlassen, das eine flächendeckende Versorgung sicherstellen soll.
Kerngedanken des Antrags
Der Gesetzantrag sieht vor, dass ein nationales Roaming dort gilt, wo mindestens ein Netzbetreiber eine verlässliche Versorgung bietet, die übrigen Betreiber jedoch nicht. Damit soll eine einheitliche Nutzung der vorhandenen Netzinfrastruktur ermöglicht werden.
Geforderte Maßnahmen
Weiterhin fordert die AfD‑Fraktion die Entwicklung eines gemeinsamen, gegenseitigen Kompensationsmodells für Mobilfunkanbieter, das den Austausch von Dienstleistungen in sogenannten „grauen Flecken“ regelt. Ziel sei, eine ausreichende Motivation für den Bau zusätzlicher Mobilfunkmasten in ländlichen Regionen mit geringer Nutzerzahl zu schaffen.
Zeitplan und Durchsetzung
Der Gesetzantrag sieht vor, die vollständige Schließung von weißen Flecken bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Sollte bis Ende 2027 kein gemeinsames Kompensationsmodell vorgelegt werden, soll die Bundesnetzagentur eine Lösung erarbeiten und verbindlich umsetzen.
Parlamentarischer Ablauf
Nach einer etwa 20‑minütigen Aussprache wurde der Gesetzantrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen, wobei der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung federführend ist.
Mögliche Auswirkungen
Ein verpflichtendes nationales Roaming könnte die Marktbedingungen für Mobilfunkanbieter verändern und den Ausbau von Netzinfrastruktur in bislang unterversorgten Gebieten beschleunigen. Gleichzeitig könnte das Kompensationsmodell finanzielle Belastungen für Betreiber mit geringerer Netzabdeckung mit sich bringen.
Hintergrund zur Mobilfunkversorgung
In Deutschland bestehen nach wie vor regionale Unterschiede in der Mobilfunkabdeckung, insbesondere in ländlichen Gebieten. Bisherige Förderprogramme haben die Situation verbessert, doch es bleiben sogenannte „graue“ und „weiße“ Flecken, die von der AfD‑Fraktion gezielt adressiert werden wollen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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