Deutschland: AfD-Antrag zum Gewässerschutz in der Landwirtschaft abgelehnt
Ein Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion, der eine strengere Ausweisung nitratbelasteter Flächen forderte, wurde vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mehrheitlich zurückgewiesen.
Inhalt des Antrags
Der Gesetzentwurf verlangte von der Bundesregierung die Einführung einer rechtssicheren, gesetzlich klar definierten und gerichtlich prüfbaren Regelung zur Ausweisung von sogenannten „roten Gebieten“ mit hohem Nitratgehalt. Vorgeschlagen wurde, gemeinsam mit den Ländern ein einheitliches, transparentes Verfahren für die Auswahl von Messstellen, die Auswertung von Daten und die Abgrenzung betroffener Gebiete zu etablieren. Zudem sollte ein dichtes, fachlich überprüftes Nitratmessstellennetz aufgebaut werden.
Abstimmungsergebnis
Bei der Abstimmung stimmten ausschließlich die Abgeordneten der AfD für den Gesetzentwurf; die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten ihn ab.
Beurteilung des Ausschusses
Der Ausschuss betonte, dass die vorgeschlagenen Kriterien zwar Ziel einer besseren Transparenz seien, jedoch bereits bestehende Regelungen und laufende Programme zur Nitratreduktion berücksichtigen müssen. Eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise solle im Einklang mit den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes stehen.
Weiterhin wurde hervorgehoben, dass Messstellen mit erhöhten Nitratwerten künftig systematisch auf mögliche nicht‑landwirtschaftliche Ursachen geprüft werden sollen, um Fehlzuweisungen zu vermeiden.
Ein Sprecher des Ausschusses wies darauf hin, dass die Bundesregierung bereits an der Optimierung des Nitratmessnetzes arbeite und dass zukünftige Anpassungen in Abstimmung mit den Ländern erfolgen werden.
Der Gesetzentwurf reiße zudem die Notwendigkeit auf, die bestehenden Datenbanken zu aktualisieren und die Messdichte in besonders betroffenen Regionen zu erhöhen, um eine fundierte Basis für mögliche weitere Maßnahmen zu schaffen.
Im weiteren Verlauf plant der Ausschuss, die Thematik im nächsten Sitzungstermin erneut zu erörtern und mögliche Alternativvorschläge zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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