Deutschland: AfD-Antrag zur Bekämpfung von Wissenschaftsbetrug im Bundestag abgelehnt
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag der AfD-Fraktion wurde am Donnerstag, dem 25. Juni 2026, nach einer halbstündigen Aussprache im Bundestag abgelehnt. Alle übrigen Fraktionen stimmten für die Ablehnung, sodass der Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt wurde.
Inhalte des Antrags
Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern“ fordert die Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle durch die Bundesregierung. Diese Stelle soll Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegen und stichprobenartig oder auf Antrag Publikationen aus allen Fachbereichen prüfen können.
Begründung der AfD
Die antragstellende Fraktion begründete den Vorstoß mit zunehmenden Meldungen über sogenannte „Pseudo‑Journale“ und „Paper Mills“, die gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, ohne ausreichende Qualitätsprüfung oder Peer Review. Die AfD betont, dass solche Praktiken die Glaubwürdigkeit der Forschung gefährden.
Stellungnahme der Bundesregierung
Im Antrag wird zudem gefordert, dass politische Entscheidungen ausschließlich auf belastbaren und überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Die Bundesregierung soll demnach sicherstellen, dass die Forschungsergebnisse, die politischen Entscheidungen zugrunde liegen, einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen.
Ausschussempfehlung
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hatte zuvor eine Beschlussempfehlung (21/6695) zu dem Gesetzentwurf abgegeben, die die Ablehnung des Antrags unterstützte. Die Empfehlung wurde von den übrigen Fraktionen übernommen.
Politische Reaktionen
Die Ablehnung des Antrags zeigte ein einheitliches Votum der im Bundestag vertretenen Fraktionen, die den Gesetzentwurf als nicht erforderlich oder nicht umsetzbar bewerteten. Die AfD kritisierte das Ergebnis als mangelnde Bereitschaft, Wissenschaftsbetrug konsequent zu bekämpfen.
Hintergrund zur Wissenschaftsqualität
Die Diskussion um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen ist Teil einer breiteren Debatte in Deutschland, die seit mehreren Jahren über die Notwendigkeit stärkerer Kontrollen von Fachzeitschriften und Forschungsergebnissen geführt wird. Bisherige Initiativen konzentrierten sich vor allem auf Transparenzrichtlinien und Open‑Access‑Modelle.
Ausblick
Die AfD hat angekündigt, den Gesetzentwurf in zukünftigen Sitzungen erneut einzubringen, während andere Fraktionen betonen, dass bestehende Mechanismen zur Qualitätskontrolle ausreichend seien. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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