Deutschland: AfD-Antrag zur Einstellung der Fördermittel für Correctiv im Bundestag abgelehnt
Ein Antrag der AfD‑Fraktion, mit dem Ziel, sämtliche institutionelle und projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen, wurde am 23. April 2026 im Bundestag abgelehnt. Die Abstimmung erfolgte nach einer halbstündigen Aussprache, wobei alle übrigen Fraktionen dem Antrag widersprachen.
Hintergrund des Antrags
Der Antrag bezieht sich auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026, das eine Unterlassungsklage von AfD‑Abgeordneten gegen Correctiv betraf. In dem Verfahren ging es um zwei Artikel, die das sogenannte „Potsdamer Treffen“ von AfD‑Abgeordneten im November 2023 beschrieben. Das Gericht untersagte drei Aussagen, darunter die Formulierung eines angeblichen „Masterplans“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger.
Begründung der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion argumentierte, das Urteil berühre nicht nur eine presserechtliche Einzelfrage, sondern den Kern der öffentlichen Meinungsbildung in der Bundesrepublik. Sie kritisierte, die Veröffentlichung habe die Öffentlichkeit getäuscht und auf Grundlage von Desinformation einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland ausgelöst. Vor diesem Hintergrund forderte die Fraktion neben dem Förderstopp auch eine Prüfung, ob bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen entsprechende Behauptungen übernommen oder verbreitet haben.
Entscheidung im Plenum
Nach der Aussprache stimmten die Abgeordneten der übrigen Fraktionen einstimmig gegen den Antrag. Damit bleibt die bisherige Bundesförderung der Correctiv gGmbH unverändert bestehen.
Reaktion der anderen Fraktionen
Die ablehnenden Fraktionen betonten, dass das Urteil des Landgerichts keine Grundlage für einen generellen Förderstopp biete. Sie verwiesen darauf, dass die Förderung auf gesetzlich festgelegten Kriterien beruhe und nicht durch ein einzelnes Gerichtsverfahren aufgehoben werden könne.
Weiteres Vorgehen
Die AfD‑Fraktion kündigte an, das Ergebnis der Abstimmung zu prüfen und mögliche weitere Schritte zu erwägen. Gleichzeitig bleibt das Verfahren vor dem Landgericht Berlin offen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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