Ablehnung des Antrags
Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10. Juni 2026 den Antrag der AfD‑Fraktion, sämtliche finanzielle Hilfen für Syrien einzustellen, mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war nicht anwesend.
Begründungen der AfD
Die AfD‑Fraktion forderte, alle Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes an die Übergangsregierung Syriens auszusetzen. Sie argumentierte, dass die Mittel nicht mehr ausgezahlt werden sollten, solange nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Zusätzlich sollte die weitere Unterstützung an die Kooperationsbereitschaft der syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft werden.
Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen
Ein Mitglied der AfD‑Fraktion verwies auf schwere Übergriffe gegen die Drusen und eine massive Unterdrückung von Minderheiten nach dem Machtwechsel am 8. Dezember 2024 und forderte, Deutschland dürfe den Terror der Übergangsregierung nicht durch finanzielle Hilfe unterstützen.
Stellungnahmen der Union
Ein Mitglied der Union stellte klar, dass für das laufende Jahr rund 30 Millionen Euro für humanitäre Hilfe nach Syrien vorgesehen seien, während im Jahr 2023 bereits 444 Millionen Euro ausgezahlt worden seien. Er räumte ein, dass nach der Machtübernahme Gräueltaten begangen worden seien, betonte jedoch die Bemühungen der syrischen Regierung, die Lage im Land zu stabilisieren, und erklärte, dass dieser Prozess unterstützt werden solle.
Argumente der SPD
Ein Abgeordneter der SPD‑Fraktion betonte, die von der AfD vorgebrachten Anschuldigungen seien nicht belegt und stellten keinen Grund dar, die humanitäre Hilfe für die Menschen im Land zu verweigern.
Kritik der Linken
Die Linke kritisierte die Forderung, humanitäre Hilfe an die uneingeschränkte Kooperation der Regierung bei Rückführungen zu koppeln, und verwies darauf, dass humanitäre Hilfe nicht auf diese Weise funktioniere.
Hintergrund und Zahlen
Der Ausschuss befasste sich zudem mit der allgemeinen menschenrechtlichen und sicherheitspolitischen Lage in Syrien, die nach dem Machtwechsel weiterhin als schwierig eingeschätzt wird. Die Diskussion verdeutlichte unterschiedliche Sichtweisen auf die Wirksamkeit und Bedingungen von Entwicklungs- und Hilfsprogrammen.
Ergebnis
Der Antrag der AfD‑Fraktion wurde abgelehnt, sodass die bestehenden Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes für Syrien vorerst weiterlaufen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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