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AfD-Antrag zur Entlastung von Wirtschaft und BĂĽrgern im Bundestag beraten
AI GENERATED 24.06.2026 19:25 Wirtschaft und Finanzen

AfD-Antrag zur Entlastung von Wirtschaft und BĂĽrgern im Bundestag beraten

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion mit dem Titel „Neue Wirtschaftskraft entfesseln – BĂĽrger und Unternehmen entlasten“ wurde am 24. Juni 2026 im Bundestag diskutiert. Nach einer etwa 30‑minĂĽtigen Aussprache…

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion mit dem Titel „Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten“ wurde am 24. Juni 2026 im Bundestag diskutiert. Nach einer etwa 30‑minütigen Aussprache wurde der Antrag an die Ausschüsse weitergeleitet, wobei die Federführung beim Wirtschaftsausschuss liegt.

Antrag und Verfahren

Der Antrag (21/6636) wurde von der AfD-Fraktion eingebracht, um die Bundesregierung zu einem Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik zu bewegen. Die formale Behandlung erfolgte im Plenum, bevor das Dokument an die zuständigen Ausschüsse übergeben wurde.

BegrĂĽndung der Fraktion

Die Fraktion beschreibt die aktuelle Lage als die schwerste wirtschaftliche Krise seit Jahrzehnten. Sie führt Rezession, Unternehmensinsolvenzen, Stellenabbau, zurückhaltende Investitionen und eine ausgeprägte Deindustrialisierung als zentrale Probleme an. Zusätzlich werden steigende Energiepreise, hohe Steuer- und Abgabenlast sowie umfangreiche Bürokratie als belastende Faktoren genannt.

Forderungen im Detail

Im Antrag werden mehrere Maßnahmen gefordert: Steuer- und Abgabenentlastung für Unternehmen und Bürger, Sicherstellung einer preiswerten Energieversorgung, Förderung von Technologieoffenheit im Bereich Mobilität und Wohnen, konsequenter Abbau unnötiger Bürokratie sowie die Nutzung heimischer Fachkräfte zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Bezug zum geopolitischen Umfeld

Die Fraktion weist zudem auf ein zunehmend unsicheres geopolitisches Umfeld und weltweite Handelskonflikte hin, die nach ihrer Einschätzung zusätzlichen Druck auf deutsche Unternehmen ausüben.

Ausblick

Der weitere Verlauf des Antrags hängt von den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen ab. Sollte der Wirtschaftsausschuss dem Gesetzentwurf zustimmen, könnte er in den nächsten Legislativschritten weiterverfolgt werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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