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AfD-Antrag zur Kriminalstatistik ausländischer Tatverdächtiger aus Tagesordnung entfernt
AI GENERATED 23.04.2026 13:35 Politik und Gesellschaft

AfD-Antrag zur Kriminalstatistik ausländischer Tatverdächtiger aus Tagesordnung entfernt

Deutschland: AfD-Antrag zur Kriminalstatistik ausländischer Tatverdächtiger aus Tagesordnung entferntDer Bundestag hat am Donnerstag, den 23. April 2026, den von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf aus der Tagesordnung entfernt. Der…

Deutschland: AfD-Antrag zur Kriminalstatistik ausländischer Tatverdächtiger aus Tagesordnung entfernt

Der Bundestag hat am Donnerstag, den 23. April 2026, den von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf aus der Tagesordnung entfernt. Der Gesetzentwurf trug den Titel „Polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“.

Antrag und geplante Diskussion

Der Antrag war ursprünglich von der AfD angekündigt worden und sollte am selben Tag, dem 23. April 2026, zur Aussprache gestellt werden. Laut Sitzungsprotokoll war eine einstündige Debatte vorgesehen, nach deren Abschluss das Dokument dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet werden sollte.

Entscheidung des Parlaments

Nach einer kurzen Beratungsphase wurde der Antrag von der Tagesordnung gestrichen. Die offizielle Begründung wurde nicht im Protokoll angegeben; die Maßnahme entspricht jedoch dem üblichen parlamentarischen Vorgehen, wenn ein Gesetzentwurf nicht die erforderliche Unterstützung findet.

Folgen für die weitere Beratung

Durch das Entfernen aus der Tagesordnung entfällt die unmittelbare Weiterleitung an den Innenausschuss. Ohne diese Zwischenschaltung wird der Gesetzentwurf nicht mehr im regulären Verfahren behandelt, sodass eine erneute Einbringung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich wäre.

Verfahren im Bundestag

Im Deutschen Bundestag entscheidet das Plenum über die Aufnahme von Anträgen in die Tagesordnung. Wird ein Gesetzentwurf nicht aufgenommen, kann er nicht im regulären Gesetzgebungsprozess weiterverfolgt werden. Der Innenausschuss bleibt in diesem Fall ohne neue Vorlage zu diesem Thema.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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