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AfD-Antrag zur Reform der Exzellenzstrategie im Bundestag diskutiert
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AI GENERATED 07.05.2026 • 20:55 Politik und Gesellschaft

AfD-Antrag zur Reform der Exzellenzstrategie im Bundestag diskutiert

Debatte im Bundestag

Am Donnerstag, dem 7. Mai 2026, hat die AfD‑Fraktion einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Wissenschaftsstandort Deutschland stärken – Exzellenzstrategie evaluieren und reformieren – Den Bürokratieabbau jetzt umsetzen“ im Bundestag zur ersten Aussprache gestellt. Nach einer etwa halbstündigen Diskussion wurde der Antrag zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Kerngedanken des Antrags

Die Fraktion fordert, die bestehende Exzellenzstrategie bis Ende 2026 zu evaluieren und zu überarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die mit der Strategie verbundenen Bürokratiekosten gesenkt und das Antragsverfahren gestrafft werden können.

Anspruch kleinerer Hochschulen

Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs verlangt von der Bundesregierung ein Konzept, das es kleineren und fachlich hoch spezialisierten Hochschulen ermöglichen soll, von den Wettbewerben im Rahmen der Exzellenzstrategie zu profitieren.

Hintergrund der Exzellenzstrategie

Seit 2016 fördert die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern Spitzenforschung an deutschen Universitäten und soll deren internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Initiative bündelt finanzielle Mittel, um herausragende Forschungsprojekte zu unterstützen.

Verfahren im parlamentarischen Ablauf

Nach der ersten Aussprache wurde der Antrag dem Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zugewiesen, der nun die inhaltliche Vertiefung und mögliche Änderungen prüft.

Mögliche Auswirkungen

Eine Evaluation und mögliche Reform könnten die Vergabekriterien, den Verwaltungsaufwand und die Mittelverteilung für Forschungsprojekte verändern. Insbesondere kleinere Forschungseinrichtungen könnten von einer angepassten Wettbewerbsstruktur profitieren.

Reaktionen und weitere Schritte

Bislang haben andere Fraktionen und die Bundesregierung keine offizielle Stellungnahme zu den Forderungen abgegeben. Der Ausschuss wird voraussichtlich im Laufe des Jahres weitere Beratungstermine ansetzen, um die vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren.

Ausblick

Der Zeitplan sieht eine abschließende Bewertung bis Ende 2026 vor. In den kommenden Monaten sollen weitere parlamentarische Debatten und Ausschussberichte die Grundlage für mögliche Gesetzesänderungen bilden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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