Gesetzesvorschlag im Überblick
Ein Gesetzentwurf zur Förderung des privaten Wohneigentums wurde am 7. Oktober 2026 im Bundestag eingereicht. Die AfD‑Fraktion hat den Antrag mit dem Titel „Vom Mieter zum Eigentümer – Wohneigentum wieder bezahlbar machen“ gestellt und fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten.
Steuerliche Entlastungen
Nach dem Vorschlag soll jeder Steuerzahler einmalig alle Bau‑ bzw. Kaufkosten für selbstgenutztes Wohneigentum bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro zehn Jahre lang linear steuerlich wirksam absetzen können. Diese Regelung würde die finanzielle Belastung von Bürgern, die ein Eigenheim erwerben, deutlich reduzieren.
KfW‑Kreditbedingungen
Zusätzlich soll die AfD‑Fraktion die energetischen Anforderungen für die Inanspruchnahme von KfW‑Krediten senken. Ziel sei, den Zugang zu zinsgünstigen Förderkrediten zu erleichtern und damit den Bau von energieeffizienten Wohngebäuden zu unterstützen.
Abschaffung der Grunderwerbsteuer
Ein zentrales Element des Antrags ist die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für den privaten Immobilienerwerb, sofern die Immobilie selbst bewohnt wird. Die Fraktion argumentiert, dass der Wegfall dieser Steuer in nennenswertem Umfang Baukapital freisetzen würde.
Begründung der Fraktion
Die AfD‑Fraktion begründet die Forderungen mit dem Hinweis, dass die Senkung von Steuern auf breiter Basis ein wirksamer Hebel zur Ankurbelung der Wohneigentumsbildung sei. Eine fiskalische Besserstellung solle erreicht werden, wenn die Immobilie selbst bewohnt werde.
Zitat der Fraktion
„Wer in Deutschland lebt, eine Familie gegründet hat und Steuern zahlt, soll für sein selbstgenutztes Wohneigentum von Steuersenkungen profitieren“, fordert die Fraktion. Dieser Satz fasst die zentrale Zielsetzung des Antrags zusammen.
Nächste Schritte
Die Bundesregierung wird nun prüfen, inwieweit der Gesetzentwurf umgesetzt werden kann. Ein konkreter Zeitplan für die Ausarbeitung und mögliche Verabschiedung des Gesetzes wurde bislang nicht veröffentlicht.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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