Deutschland: AfD fordert Abschaffung von VS‑NfD
Ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Geheimhaltungsstufe VS‑NfD wurde am 27. Juli 2026 im Deutschen Bundestag eingereicht.
Antrag und formaler Rahmen
Die AfD‑Fraktion hat den Antrag mit dem Aktenzeichen 21/7263 vorgelegt. Er sieht Änderungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vor, die die Einstufung „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS‑NfD) betreffen.
Begründung der antragstellenden Fraktion
Nach Angaben der Fraktion werde die Einstufung exzessiv genutzt. Die Streichung solle dazu dienen, exekutives Handeln für den Bürger nachvollziehbar zu machen und die Rechte der Presse zu stärken.
Stellungnahmen anderer Fraktionen
Bislang liegen keine öffentlichen Stellungnahmen anderer Fraktionen zu dem Gesetzentwurf vor.
Mögliche Folgen für Transparenz
Die Abschaffung der VS‑NfD‑Klassifizierung könnte nach Ansicht der Antragsteller die Transparenz staatlichen Handelns erhöhen und das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen fördern.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiterbearbeitet. Dazu gehören Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und eine abschließende Abstimmung im Plenum.
Einordnung in den Kontext des Rechts und Verbraucherschutzes
Durch die mögliche Öffnung von Informationen könnte die Maßnahme Auswirkungen auf den Zugang zu Verbraucherinformationen haben, was im Sinne des Verbraucherschutzes als positiv bewertet werden kann.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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