Deutschland: AfD fordert Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
Ein Gesetzentwurf (21/5388) wurde am 20. April 2026 von der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eingebracht, um das seit 2023 geltende Windenergieflächenbedarfsgesetz mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Begründung der AfD-Fraktion
Die Fraktion begründet den Vorstoß damit, dass das Gesetz in die Planungshoheit der Länder eingreife und der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt werde.
Weiterhin wird kritisiert, dass das Gesetz den Ausbau von Windenergieanlagen auch in windarmen Regionen fördere und damit ineffiziente Investitionen verursache.
Nach Angaben der Fraktion führe der Ausbau zu steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte, was eine Abwanderung energieintensiver Unternehmen aus Deutschland zur Folge haben könne.
Ursprünglicher Gesetzesinhalt
Das umstrittene Gesetz wurde von der vorherigen Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossen und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie bereitzustellen.
Verfahren und nächste Schritte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz sofort außer Kraft tritt, sobald der Bundestag und der Bundesrat zustimmen; ein entsprechender Beschluss würde die bisherigen Planungsziele aufheben.
Bisherige Diskussionen im Parlament haben gezeigt, dass Befürworter des Gesetzes den Ausbau als notwendig für die Erreichung der Klimaziele ansehen, während Kritiker vor wirtschaftlichen Belastungen warnen.
Der weitere Verlauf hängt von den Abstimmungen im Bundestag sowie einer möglichen Stellungnahme des Bundesrates ab; ein endgültiges Ergebnis wird voraussichtlich im Laufe des laufenden Jahres erwartet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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