Antrag der AfD
Die AfD‑Fraktion hat am 08.07.2026 einen Gesetzentwurf (Dokument 21/6906) eingereicht, in dem sie die Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fordert und die für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Mittel für Entwicklungshilfe um rund 80 % reduzieren will.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die beantragte Kürzung sollen die bisherigen Haushaltsmittel des BMZ größtenteils entfallen. Die verbleibenden Finanzmittel sollen nach Ansicht der Fraktion an andere Ministerien weitergeleitet werden, um eine effizientere Nutzung zu gewährleisten.
Umstrukturierung der Zuständigkeiten
Die AfD schlägt vor, die Zuständigkeit für die Erbringung von Entwicklungsleistungen auf das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übertragen. Dort sollen die restlichen Haushaltsmittel künftig verwaltet werden.
Kritik an aktueller Entwicklungspolitik
Die Fraktion verlangt eine umfassende Überprüfung aller laufenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Initiativen, die nach ihrer Einschätzung den außenpolitischen, wirtschaftspolitischen oder sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands widersprechen, als ideologisch einseitig gelten oder Bedenken hinsichtlich Transparenz und Nachhaltigkeit aufwerfen, sollen gestoppt werden.
BegrĂĽndung der Fraktion
In der BegrĂĽndung wird argumentiert, dass der Kompetenzbereich des BMZ „ĂĽber ein vernĂĽnftiges und mandatskonformes MaĂź hinaus stetig erweitert“ sei. Gleichzeitig wird kritisiert, dass im Inland grundlegende öffentliche Leistungen wie ein sicherer öffentlicher Raum oder ein funktionierender Nahverkehr nicht mehr gewährleistet seien, während im Ausland Ressourcen fĂĽr „feministische Entwicklungspolitik“ eingesetzt wĂĽrden.
Parlamentarische Behandlung
Der Bundestag wird den Antrag zusammen mit einem zweiten Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion (Dokument 21/6907) zur „Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe“ am kommenden Mittwoch erstmals beraten. Nach einer halbstĂĽndigen Aussprache sollen beide Anträge an den federfĂĽhrenden Ausschuss fĂĽr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verwiesen werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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