Antrag der AfD-Fraktion
Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2026 einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion erhalten, der die Erschwerniszulage künftig auch für Soldaten des Kommandos Spezialkräfte der Marine, der 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 und des Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe vorsieht. Der Antrag fordert, die Zulage rückwirkend zum 1. Januar 2026 zu gewähren und eine einmalige Kompensation für die in den vergangenen drei Jahren nicht gezahlten Beträge zu leisten.
Bisheriger Geltungsbereich
Seit Inkrafttreten der Novelle der Erschwerniszulagenverordnung am 1. Januar 2020 erhalten ausschließlich die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) des Heeres die Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte. Andere spezialisierte Einheiten der Bundeswehr wurden bislang nicht berücksichtigt.
Geforderte Anpassungen
Im Antrag 21/6028 wird konkret gefordert, die Soldaten des Kommandos Spezialkräfte der Marine (KSM), der 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 (HSG 64) sowie des Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. Die Fraktion verweist darauf, dass das Verteidigungsministerium die Gleichwertigkeit dieser Einheiten bereits anerkannt habe, die Verordnung jedoch noch nicht angepasst sei.
Finanzielle Implikationen
Zusätzlich zur rückwirkenden Zulage soll den betroffenen Soldaten eine einmalige Ausgleichszahlung für die nicht erhaltenen Zulagen der Jahre 2023 bis 2025 gewährt werden. Die genaue Höhe der Kompensation wird im Gesetzentwurf nicht genannt.
Rechtlicher Kontext
Die Erschwerniszulagenverordnung regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zulagen an Soldaten, die unter erschwerten Bedingungen dienen. Eine Anpassung der Verordnung ist erforderlich, um die im Antrag genannten Einheiten aufzunehmen.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird nun im zuständigen Ausschuss des Bundestages beraten. Eine endgültige Entscheidung über die Erweiterung der Erschwerniszulage wird voraussichtlich im Laufe des laufenden Parlamentsjahres getroffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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