Am 20. Mai 2026 hat die AfD‑Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Bundesregierung verpflichtet, ein umfassendes, bundesweites Lagebild über Formen der Paralleljustiz und informelle Streitbeilegungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems zu erstellen und dieses regelmäßig dem Parlament vorzulegen.
Antrag und Zielsetzung
Der Antrag fordert, dass das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, den Staatsanwaltschaften sowie weiteren zuständigen Behörden das Lagebild erarbeitet. Ziel sei es, die Transparenz über nicht‑staatliche Konfliktlösungen zu erhöhen und die Möglichkeit zu schaffen, geeignete Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Begründung durch die Fraktion
Die Fraktion führt an, dass in den vergangenen Jahren vermehrt Hinweise darauf eingegangen seien, dass in bestimmten Milieus Konflikte und Straftaten außerhalb der staatlichen Justiz durch informelle Schiedsstrukturen, sogenannte Friedensrichter, Familienräte oder clanbasierte Schlichtungsmechanismen geregelt würden.
Potenzielle Auswirkungen
Laut Darstellung der Fraktion könne dies zu außergerichtlichen Einigungen führen, die mit erheblichem sozialen Druck, Drohungen oder finanziellen Ausgleichszahlungen verbunden seien. Solche Praktiken könnten dazu führen, dass Straftaten nicht angezeigt werden, Opfer unter Druck geraten oder Zeugenaussagen zurückgezogen werden.
Aktueller Kenntnisstand
Derzeit liege nur fragmentarisches Wissen über Umfang, regionale Schwerpunkte und Wirkungsmechanismen dieser informellen Schlichtungspraktiken vor. Die Fraktion betont, dass ein systematisches Lagebild notwendig sei, um die bestehenden Informationslücken zu schließen.
Erwartete Inhalte des Lagebildes
Das geplante Dokument soll eine Analyse der verschiedenen Erscheinungsformen informeller Streitbeilegungsmechanismen, die betroffenen Deliktsbereiche sowie die Auswirkungen auf Strafverfahren, insbesondere im Hinblick auf Zeugendruck und Rücknahme von Aussagen, enthalten. Zudem soll eine Bewertung bestehender Instrumente zur Bekämpfung von Paralleljustiz erfolgen.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf steht erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und wird im Innenausschuss diskutiert. Sollte das Lagebild erstellt werden, ist mit einer Vorlage im nächsten Sitzungsintervall zu rechnen, gefolgt von einer parlamentarischen Debatte über mögliche legislative oder administrative Maßnahmen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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