Die AfD‑Fraktion im Bundestag hat am 20. Juli 2026 eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie die Bundesregierung um Auskunft über mögliche Importverbote für Alaska‑Seelachs im Rahmen des geplanten 21. Sanktionspakets der EU‑Kommission gegen Russland bittet.
Hintergrund der Anfrage
Die EU‑Kommission arbeitet an einem neuen Sanktionspaket, das laut Angaben der AfD‑Fraktion erhebliche Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Fischerzeugnisse und ein vollständiges Verbot für Kabeljau vorsieht. Die AfD sieht darin potenzielle Auswirkungen auf den deutschen Markt für Fischprodukte.
Inhalt der Anfrage
Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, ob sie den genauen Inhalt des von der EU‑Kommission vorgelegten Sanktionspakets für den Fischereisektor kenne und welche konkreten Beschränkungen für Alaska‑Seelachs darin festgelegt seien.
Reaktion der Bundesregierung
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die Bundesregierung noch keine offizielle Stellungnahme zu den in der Anfrage genannten Punkten abgegeben. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird jedoch um Rückmeldung gebeten.
Mögliche wirtschaftliche Folgen
Ein eventuelles Verbot oder eine Beschränkung der Einfuhr von Alaska‑Seelachs könnte laut Schätzungen der Branche zu Preissteigerungen und Lieferengpässen bei Fischprodukten führen. Gleichzeitig könnte ein Verbot von Kabeljau den heimischen Fischfangmarkt zusätzlich belasten.
Weiteres Vorgehen im Parlament
Die Kleine Anfrage wird nun im parlamentarischen Verfahren weiterbearbeitet. Die AfD‑Fraktion plant, die Antworten der Bundesregierung in einer öffentlichen Debatte zu erörtern und mögliche Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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