Am 16. Februar 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Ziel gestellt, detaillierte Auskünfte über die im Rahmen der europäischen Bankenunion übertragenen Aufsichts‑ und Abwicklungskompetenzen zu erhalten.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage (Kennzeichen 21/4039) bezieht sich auf die „Vertiefung und Reform der europäischen Bankenunion“ und richtet sich an die Bundesregierung, die für die Umsetzung der entsprechenden EU‑Rechtsakte verantwortlich ist.
Inhalt der Fragestellung
Im Kern verlangt die AfD‑Fraktion Auskunft darüber, welche konkreten Aufsichts‑ und Abwicklungsvollmachten die Bundesrepublik Deutschland durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) dauerhaft an die Europäische Zentralbank (EZB) bzw. den Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) übertragen hat.
Reaktion der Bundesregierung
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die Bundesregierung noch keine offizielle Stellungnahme zu den gestellten Fragen abgegeben.
Verfahren im Bundestag
Eine Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, das es Abgeordneten ermöglicht, schriftlich Informationen von der Regierung zu erhalten. Die Antworten werden in der Regel innerhalb von sechs Wochen veröffentlicht und können im Rahmen einer Aussprache im Plenum diskutiert werden.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Antwort wird die AfD‑Fraktion prüfen, ob weitere parlamentarische Schritte, etwa eine Debatte oder ein Antrag, erforderlich sind, um die Transparenz über die Rolle Deutschlands in der Bankenunion zu erhöhen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
