Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion erhalten, der eine umfassende Evaluation und Überarbeitung der seit 2016 bestehenden Exzellenzstrategie vorsieht. Der Antrag (21/5760) sieht vor, bis Ende 2026 konkrete Maßnahmen zu prüfen, um bürokratische Kosten zu senken und das Antragsverfahren zu vereinfachen.
Ziele des Antrags
Die Fraktion fordert, dass die Kosten für administrative Abläufe reduziert und das Antragsverfahren gestrafft werden. Zusätzlich soll ein Konzept entwickelt werden, das kleineren und fachlich hoch spezialisierten Hochschulen ermöglicht, von dem Wettbewerb im Rahmen der Exzellenzstrategie zu profitieren.
Hintergrund der Exzellenzstrategie
Seit ihrer Einführung im Jahr 2016 fördert die Exzellenzstrategie Spitzenforschung an deutschen Universitäten und soll deren internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Förderung erfolgt durch Bund und Länder und richtet sich bislang vornehmlich an große Forschungsinstitutionen.
Weiteres Verfahren im Parlament
Der Gesetzentwurf steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestages und soll nach der ersten Lesung an den Forschungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Dort wird er von den zuständigen Ausschussmitgliedern geprüft und ggf. mit Änderungen zurückgesendet.
Forderung an die Bundesregierung
Die AfD‑Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung ein detailliertes Konzept, das die Einbindung kleinerer Hochschulen in den Wettbewerb der Exzellenzstrategie beschreibt und konkrete Schritte zur Bürokratieentlastung enthält.
Potenzielle Auswirkungen auf die Hochschullandschaft
Eine mögliche Überarbeitung könnte die Förderstruktur verändern, indem mehr Mittel für spezialisierte Institute bereitgestellt werden. Gleichzeitig könnte eine Vereinfachung des Antragsverfahrens die Teilnahme von Forschungseinrichtungen insgesamt erhöhen.
Ausblick
Die nächsten parlamentarischen Sitzungen werden entscheiden, inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden. Sollte der Forschungsausschuss dem Antrag zustimmen, könnte die Bundesregierung bis Ende 2026 ein neues Förderkonzept vorlegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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