Gesetzentwurf im Überblick
Im Bundestag hat die AfD‑Fraktion am 24.07.2026 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Schaffung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Unternehmen der Land‑, Forst‑ und Fischereiwirtschaft vorsieht.
Der Entwurf sieht vor, dass berechtigte Betriebe in wirtschaftlich guten Jahren bis zu 500.000 Euro steuerfrei in die Rücklage einzahlen dürfen, wobei die Obergrenze dem durchschnittlichen Gewinn der fünf vorangegangenen Wirtschaftsjahre entspricht.
Regelungsdetails
Nur inländische Betriebsstätten sollen von der Regelung profitieren; Auslandsgeschäfte bleiben von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen.
Gegenwärtig regelt § 32c EstG eine Glättungsvorschrift für Einkünfte aus Land‑ und Forstwirtschaft; der Gesetzentwurf sieht deren Abschaffung vor, um die neue Rücklage als eigenständiges Instrument zu etablieren.
Reaktionen und Einschätzungen
Befürworter argumentieren, dass die Maßnahme die Resilienz der Betriebe gegenüber Ernteausfällen, Marktvolatilität und anderen Risiken erhöhen könnte.
Kritiker warnen hingegen, dass die steuerliche Entlastung zu einer Verringerung der Steuereinnahmen führen und den Wettbewerb verzerren könnte.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf trägt die Kennzeichnung 21/7238 und wurde von der Fraktion mit dem Titel „Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage einführen – Land‑, Forst‑ und Fischereiwirtschaft krisensicher aufstellen“ eingereicht.
Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Parlament zur weiteren Beratung vorzulegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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