Chronos Briefing
LIVE SYSTEM
--:--:--
Zurueck
AfD fordert steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Land- und Forstwirtschaft
AI GENERATED 24.07.2026 15:20 Politik und Gesellschaft

AfD fordert steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Land- und Forstwirtschaft

Gesetzentwurf im ÜberblickIm Bundestag hat die AfD‑Fraktion am 24.07.2026 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Schaffung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Unternehmen der Land‑, Forst‑ und Fischereiwirtschaft vorsieht.Der Entwurf sieht…

Gesetzentwurf im Überblick

Im Bundestag hat die AfD‑Fraktion am 24.07.2026 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Schaffung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Unternehmen der Land‑, Forst‑ und Fischereiwirtschaft vorsieht.

Der Entwurf sieht vor, dass berechtigte Betriebe in wirtschaftlich guten Jahren bis zu 500.000 Euro steuerfrei in die Rücklage einzahlen dürfen, wobei die Obergrenze dem durchschnittlichen Gewinn der fünf vorangegangenen Wirtschaftsjahre entspricht.

Regelungsdetails

Nur inländische Betriebsstätten sollen von der Regelung profitieren; Auslandsgeschäfte bleiben von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen.

Gegenwärtig regelt § 32c EstG eine Glättungsvorschrift für Einkünfte aus Land‑ und Forstwirtschaft; der Gesetzentwurf sieht deren Abschaffung vor, um die neue Rücklage als eigenständiges Instrument zu etablieren.

Reaktionen und Einschätzungen

Befürworter argumentieren, dass die Maßnahme die Resilienz der Betriebe gegenüber Ernteausfällen, Marktvolatilität und anderen Risiken erhöhen könnte.

Kritiker warnen hingegen, dass die steuerliche Entlastung zu einer Verringerung der Steuereinnahmen führen und den Wettbewerb verzerren könnte.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf trägt die Kennzeichnung 21/7238 und wurde von der Fraktion mit dem Titel „Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage einführen – Land‑, Forst‑ und Fischereiwirtschaft krisensicher aufstellen“ eingereicht.

Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Parlament zur weiteren Beratung vorzulegen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf oeffentlich zugaenglichen Informationen.

Bezugsquellen

  • Open Sources

Lizenzen

  • CC / Public Records

Lizenzprotokolle

Creative Commons BY-SA 4.0

Redaktionelle Eigeninhalte von VisionGaia News stehen unter der
Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International.

Datenherkunft: Frei zugängliche, rechtlich zulässige Quellen.
Verarbeitung: KI-gestützte Synthese mit redaktioneller Prüfung.


Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus staatlichen, institutionellen und offen lizenzierten Quellen.

Bezugsquellen

  • Deutsche Bundesbehörden
  • EU Institutionen
  • UK & US Government
  • Russian Government
  • UN, WHO, Weltbank
  • Open-Content (Wikinews)
  • Open-Content Networks
  • Wissenschaftliche Fachportale

Lizenzen

  • § 5 UrhG (Amtliche Werke)
  • CC BY 4.0 / CC BY-SA 4.0
  • Creative Commons BY (Open-Content-Projekte)
  • Creative Commons BY 4.0 (Wissenschaftliche Artikel)
  • Open Parliament Licence v3.0
  • Open Government Licence v3.0
  • Public Domain (US)
  • Staatliche Dokumente etc. ohne Copyright (RU)
  • Creative Commons BY 4.0 (RU)
Establishing Uplink...