Am 16. Oktober 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf (hib 838/2026) eingereicht, der eine umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) fordert. Die Fraktion begründet den Antrag mit einer angeblichen Zweckentfremdung von Beitragsmitteln für versicherungsfremde Leistungen, die nach ihrer Ansicht die Finanzlage von Bund und Kommunen belastet.
Finanzielle Belastungen der Kommunen
Nach Angaben der Fraktion führen die fehlenden Mittel im SGB‑XI‑Leistungsumfang dazu, dass die Kommunen im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (SGB‑XII) einspringen müssen. Dadurch, so die AfD, werde der Bund die Kommunen systematisch in die finanzielle Mithaftung gezwungen.
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Die Antragsteller betonen, dass pflegende Angehörige das Rückgrat der Pflege bilden und fordern, ihre soziale Absicherung, insbesondere die Rentenversicherungspflicht, beizubehalten und aus Steuermitteln zu refinanzieren.
Einkommensgrenze beim Elternunterhalt
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die Beibehaltung der Einkommensgrenze von 100 000 Euro beim Elternunterhalt. Die AfD bezeichnet diese Grenze als Schutzwall für die arbeitende Mitte und will sie dauerhaft sichern.
Definition und Transparenz versicherungsfremder Leistungen
Der Entwurf sieht vor, eine rechtsverbindliche Definition von „versicherungsfremden Leistungen“ im SGB XI zu etablieren. Zudem soll dem Bundestag jährlich ein Transparenzbericht über alle beitragsfremden Entnahmen vorgelegt werden, die durch einen dynamisierten Bundeszuschuss vollständig erstattet werden sollen.
Reform von Ausbildung und Personalvorgaben
In Abstimmung mit den Ländern soll die Pflegeausbildung praxisnah reformiert und die Personalvorgaben im Heimrecht entbürokratisiert werden, um den Fachkräftemangel zu adressieren.
Ausblick
Die AfD‑Fraktion plant, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter zu verfolgen und hofft auf Unterstützung seitens anderer Fraktionen, um die genannten Reformen umzusetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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