Am 24. September 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag drei Anträge eingereicht, die sofortige finanzielle Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe wegen Dürre, Ernteausfällen und steigender Betriebskosten fordern.
Kernanliegen
Die Anträge zielen darauf ab, die Versorgung mit Nahrungs‑ und Futtermitteln zu sichern, die Liquidität der Betriebe zu stärken und die Kostensteigerungen für Dünger, Energie und Kraftstoffe abzufedern.
Erster Antrag: Dürrehilfe nach Vorbild 2018
Der erste Gesetzentwurf (Dokument 21/8135) verlangt von Bundesregierung und Ländern die unverzügliche Auflegung eines Hilfsprogramms, das nicht rückzahlbare, unbürokratische Zuschüsse für existenzgefährdete land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe vorsieht und zudem den Kauf von Futtermitteln unterstützt.
Zweiter Antrag: Vorzeitige Direktzahlungen
Im zweiten Gesetzentwurf (Dokument 21/8130) wird gefordert, die Direktzahlungen für das Jahr 2026 bereits im Oktober teilweise auszuzahlen und dabei eng mit den Ländern zusammenzuarbeiten.
Dritter Antrag: Nutzung des EU‑Krisenbeihilfenrahmens
Der dritte Gesetzentwurf (Dokument 21/8133) schlägt vor, den von der Europäischen Kommission geschaffenen befristeten Beihilferahmen für die wirtschaftlichen Folgen der Nahost‑Krise zu nutzen, um ein nationales Hilfsprogramm zu starten, das insbesondere die gestiegenen Kosten für Mineraldünger, Energie und Kraftstoffe kompensiert.
Verfahren und Zeitplan
Alle drei Anträge sollen am Donnerstag im vereinfachten Verfahren an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung weitergeleitet werden.
Hintergrund und Auswirkungen
Dürreperioden und höhere Inputpreise haben die Rentabilität vieler landwirtschaftlicher Betriebe stark belastet, weshalb die Fraktion zusätzliche staatliche Unterstützung fordert.
Reaktionen im Parlament
Die Bundesregierung hat bislang keine Stellungnahme abgegeben; andere Fraktionen werden die Vorschläge im Rahmen der bevorstehenden Debatte prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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