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AfD fordert Zahlen zu Interventionen bei Kindern unter 14
AI GENERATED 14.09.2026 18:15 Politik und Gesellschaft

AfD fordert Zahlen zu Interventionen bei Kindern unter 14

Kernanliegen der AnfrageDie AfD‑Fraktion hat am 14.09.2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (21/7884) eingereicht, in der sie die Bundesregierung um Auskunft über die Zahl der Fälle bittet,…

Kernanliegen der Anfrage

Die AfD‑Fraktion hat am 14.09.2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (21/7884) eingereicht, in der sie die Bundesregierung um Auskunft über die Zahl der Fälle bittet, in denen Jugendämter zwischen 2015 und 2025 aufgrund von Straftaten oder strafrechtlich relevantem Verhalten von Kindern unter 14 Jahren tätig geworden sind.

Details der geforderten Daten

Nach Angaben der Fraktion soll die Bundesregierung für jedes Jahr von 2015 bis 2025 die Anzahl der Interventionen der Jugendämter, die auf mutmaßliche Straftaten von Kindern unter 14 zurückgehen, sowie die jeweiligen Maßnahmen und deren rechtliche Bewertung bereitstellen.

Rechtlicher Rahmen

Kinder unter 14 Jahren gelten nach deutschem Strafrecht als nicht strafmündig. Dennoch können bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten jugendhilferechtliche Eingriffe erfolgen, die von den Jugendämtern geprüft und umgesetzt werden.

Hintergrund der Anfrage

Die AfD‑Fraktion begründet die Anfrage mit dem Ziel, Transparenz über den Umfang staatlicher Interventionen zu schaffen und mögliche Trends in der Entwicklung der Strafmündigkeit zu erkennen. Die Daten sollen zudem als Grundlage für politische Diskussionen über Präventions- und Schutzmaßnahmen dienen.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eine umfassende Antwort zu erarbeiten und die angeforderten Statistiken zu übermitteln. Ein offizielles Statement zur geplanten Vorgehensweise liegt bislang nicht vor.

Verfügbarkeit der Unterlagen

Das vollständige Dokument der Kleinen Anfrage ist auf der Presse-Website des Deutschen Bundestages unter der angegebenen URL abrufbar. Dort finden sich zudem weitere Informationen zu den beteiligten Redakteuren und dem Herausgeberteam.

Herausgeber und Redaktion

Der Bericht wurde vom Deutschen Bundestag, Parlamentsnachrichten, herausgegeben. Verantwortlich ist Frank Bergmann (V.i.S.d.P.). Die Redaktion umfasst mehrere Redakteure, darunter Lisa Brüßler, Claudia Heine und Alexander Heinrich.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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