Parlamentarische Anfrage
Die Bundesregierung wurde von der AfD‑Fraktion in einer Kleinen Anfrage nach ihrer Position zu mehreren Drohnenvorfällen im europäischen Luftraum befragt. Konkret geht es um eine mögliche Verletzung des finnischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen Anfang Mai 2026, um den Absturz zweier Drohnen in der lettischen Region Latgale ebenfalls Anfang Mai 2026 sowie um einen früheren Vorfall, bei dem Ende März 2026 ukrainische Drohnen in Lettland niedergegangen seien.
Rechtlicher Rahmen
Die Anfrage bezieht sich auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag, die beide Verpflichtungen zur Wahrung des Luftraums der Mitgliedstaaten enthalten.
Details zu den ukrainischen Drohnen
Nach Angaben der Abgeordneten sollen die beiden Drohnen, die im Mai 2026 über Finnland gesichtet wurden, vermutlich aus der Ukraine stammen. In der gleichen Zeitspanne kam es zu einem Absturz von zwei Drohnen in der lettischen Region Latgale. Ein weiterer Vorfall Ende März 2026 wird ebenfalls mit ukrainischen Drohnen in Verbindung gebracht.
Fragen zur Regierungsposition
Die Abgeordneten möchten wissen, ob die Bundesregierung bereits eine offizielle Position zu den genannten Vorfällen erarbeitet hat und welche Maßnahmen gegebenenfalls geplant sind, um künftige Verstöße zu verhindern.
Russische Drohnen seit 2022
Zusätzlich wird erfragt, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu Verletzungen des EU‑Luftraums durch russische Drohnen seit dem 24. Februar 2022 vorliegen und ob hierzu eine gesonderte Bewertung existiert.
Bedeutung für die EU‑Luftsicherheit
Die Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit einer verstärkten Überwachung des europäischen Luftraums und könnten Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Luftsicherheit haben.
Weiteres Vorgehen
Die AfD‑Fraktion erwartet eine schriftliche Antwort der Bundesregierung, die anschließend im Parlament diskutiert werden soll, um mögliche legislative oder operative Schritte zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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