Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht die Abschaffung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland vor. Der Antrag (21/8394) wurde am 07.10.2026 im Bundestag eingereicht und soll am Donnerstag ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden.
Begründung des Antrags
Die Fraktion begründet den Vorschlag damit, dass das Amt keine gesetzliche Grundlage habe, sondern auf einer reinen Organisationsentscheidung der Bundesregierung beruhe. Weiterhin wird angegeben, dass das Amt über keine eigenständige fachliche Zuständigkeit verfüge und im Wesentlichen koordinierende, beratende, repräsentative und berichtende Aufgaben wahrnehme.
Bewertung der Sonderstruktur
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sei die fortdauernde Sonderstruktur für Ostdeutschland nicht mehr sachgerecht. Sie könne dazu beitragen, eine dauerhafte regionale Sonderkategorie zu verfestigen, anstatt gleichwertige Lebensverhältnisse als Aufgabe für alle strukturschwachen Regionen in Deutschland zu begreifen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Parlament das Vorhaben ohne weitere Debatte im Plenum an die zuständigen Ausschüsse zur vertieften Beratung weiterleitet. Dort soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.
Das Amt des Beauftragten für Ostdeutschland wurde nach der Wiedervereinigung eingerichtet, um die besonderen Herausforderungen der neuen Bundesländer zu adressieren. Seit seiner Gründung hat das Amt verschiedene koordinierende und beratende Funktionen übernommen, ohne über eine eigenständige Gesetzgebungskompetenz zu verfügen.
Die aktuelle Initiative stellt damit einen Schritt dar, die institutionelle Struktur im Hinblick auf regionale Gleichstellung zu überprüfen. Weitere Entwicklungen werden im parlamentarischen Verfahren sichtbar werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung