Kernthema des Antrags
Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Organisation „pro familia“ aus der staatlich geförderten Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen soll. Der Gesetzentwurf ist für den 9. Juli auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt.
Finanzielle Konsequenzen
Der Gesetzentwurf fordert, sämtliche laufenden und zukünftigen Zahlungen der Bundesregierung an „pro familia“ für Zwecke der Schwangerschaftskonfliktberatung unverzüglich zu beenden. Damit soll die finanzielle Basis der Organisation unmittelbar wegfallen.
Begründung der Fraktion
Nach Angaben der AfD-Fraktion fehle der Organisation die „erforderliche Grundeinstellung“, also die Verpflichtung, Beratungen zum Schutz des ungeborenen Lebens sicherzustellen. Die Fraktion kritisiert, dass „pro familia“ das geltende Schutzkonzept nicht unterstütze.
Aufsicht und Prüfung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung im Rahmen der Bundesaufsicht nach Artikel 85 Absatz 4 Grundgesetz prüft, ob die Landesbehörden nur Einrichtungen mit entsprechender Grundeinstellung die Beratung anvertrauen. In Bundesländern, in denen die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt seien, soll die Anerkennung der betroffenen Beratungsstellen widerrufen werden.
Berichtspflicht an den Bundestag
Die Fraktion verlangt, dass die Bundesregierung dem Bundestag über das Ergebnis der Prüfung sowie über geplante Maßnahmen berichtet. Damit soll das Parlament über die Umsetzung des Antrags informiert werden.
Hintergrund zur Organisation
„pro familia“ ist eine gemeinnützige Einrichtung, die seit Jahren Beratungsangebote für schwangere Frauen anbietet und dabei teilweise staatliche Mittel erhielt. Die aktuelle Initiative stellt die bisherige Förderpraxis infrage.
Potenzielle Auswirkungen
Ein Ausschluss könnte das Beratungsangebot für betroffene Personen reduzieren und zu einer Neuordnung der Fördermittel führen. Gleichzeitig könnte die Forderung zu einer stärkeren Ausrichtung der Beratungsinhalte an den genannten Grundprinzipien führen.
Quellenangabe
Die Informationen stammen aus einer Kurzmitteilung des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2026.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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