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AfD-Fraktion beantragt Aussetzung des Programms „Demokratie leben!“
AI GENERATED 08.07.2026 19:40 Politik und Gesellschaft

AfD-Fraktion beantragt Aussetzung des Programms „Demokratie leben!“

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der die sofortige Einstellung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorsieht. Der Antrag wird laut Angaben des Parlaments erstmals am kommenden…

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der die sofortige Einstellung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorsieht. Der Antrag wird laut Angaben des Parlaments erstmals am kommenden Donnerstag im Plenum diskutiert.

Form und Inhalt des Antrags

Der Gesetzentwurf trägt die Kennziffer 21/6925 und ist über das offizielle Dokumentenportal des Bundestags abrufbar. In dem Antrag wird gefordert, dass sowohl die Auswahl der geförderten Vorhaben als auch die laufenden Projekte einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

BegrĂĽndung der Fraktion

Die Abgeordneten der AfD führen an, dass die Förderauswahl und die geförderten Projekte den Anschein einer einseitigen Ausrichtung erwecken. Weiterhin wird bemängelt, dass die Kontrolle über die ausgegebenen staatlichen Mittel sowie das Monitoring und die Evaluation der Projekte intransparent seien.

Verfahren im Bundestag

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Bundestag erstmals debattiert. Bis zu diesem Termin haben andere Fraktionen noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben.

Hintergrund des Programms

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde eingerichtet, um demokratische Bildungs- und Beteiligungsprojekte zu fördern. Es umfasst finanzielle Zuschüsse für Initiativen, die sich mit politischer Bildung, gesellschaftlichem Zusammenhalt und der Stärkung demokratischer Strukturen befassen.

Mögliche Folgen einer Aussetzung

Eine sofortige Einstellung des Programms könnte die laufenden Förderungen beeinträchtigen und die Planung zukünftiger Projekte verunsichern. Gleichzeitig könnte eine Überprüfung zu einer Neuausrichtung der Förderkriterien führen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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