Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht vor, bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Rückforderungen bis zu 500 Euro nicht zurückzuweisen und Zinsen erst ab einem Betrag von mehr als 250 Euro zu erheben. Der Antrag, eingereicht am 14.10.2026, fordert zudem eine Reduzierung der Nachweis- und Dokumentationspflichten bei der Antragstellung.
Kernpunkte des Antrags
Der Gesetzentwurf legt fest, dass Bewilligungsbescheide nicht aufgehoben werden, wenn die Rückforderung die Bagatellgrenze von 500 Euro nicht überschreitet. Zinsen auf Rückforderungen sollen erst ab einer Höhe von über 250 Euro fällig werden. Zusätzlich sollen die bürokratischen Anforderungen für Landwirte bei der Antragstellung reduziert werden.
Begründung der Fraktion
Die AfD-Fraktion argumentiert, dass bei geringen Sanktionen Aufwand und Nutzen häufig nicht im Verhältnis stehen. Sie führt an, dass die Einführung von Bagatellgrenzen administrative Ressourcen freisetzen und die Belastung für Landwirte verringern würde.
Verwaltungsrelevanz
Durch die geplanten Änderungen könnten laut Fraktion Personalressourcen in den zuständigen Behörden entlastet werden. Die Reduzierung von Dokumentationspflichten soll den Bearbeitungsaufwand für Anträge senken.
Prozessuale Einordnung
Der Gesetzentwurf ist als Antrag (21/8556) im Parlament registriert und richtet sich an die Bundesregierung mit der Bitte, die vorgeschlagenen Bagatellgrenzen in einem zukünftigen Gesetzesvorhaben zu verankern.
Reaktionen und Ausblick
Bisher liegen keine öffentlichen Stellungnahmen anderer Fraktionen zu dem Gesetzentwurf vor. Der weitere Verlauf hängt von der Diskussion im Parlament und einer möglichen Verabschiedung durch die Bundesregierung ab.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung