Deutschland: AfD fordert Verzicht auf Wohngeldkürzung
Antrag und Kernforderung
Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Bundestag fordert, von allen geplanten Kürzungen beim Wohngeld abzusehen und das Wohngeldgesetz in seiner derzeitigen Fassung beizubehalten. Gleichzeitig soll die zum 1. Januar 2027 geplante Anpassung der Wohngeldhöhe vollständig umgesetzt werden.
Begründung der Fraktion
Die Fraktion begründet den Antrag mit anhaltenden Problemen auf dem Wohnungsmarkt und steigenden Mietkosten. Sie argumentiert, dass ein gekürztes Wohngeld für viele Personen, die auf diese Leistung angewiesen sind, die finanzielle Belastung erhöhen würde.
Zusätzliche Forderungen
Weiterhin verlangt die Fraktion „dringend notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der Miet‑ und Wohnebenkosten“, darunter den Verzicht auf das Gebäudeenergiegesetz, die Abschaffung der CO₂‑Steuer und die Aufhebung als überzogen empfundener Bauvorschriften.
Mögliche soziale Folgen
In der Begründung wird ausgeführt, dass eine Reduzierung des Wohngeldes dazu führen könne, dass Personen aus dem Arbeitsleben ausscheiden und stattdessen Bürgergeld beziehen. Dieser Wechsel könnte laut Fraktion Anreize schaffen, die Arbeitsaufnahme zu verringern, und damit indirekt andere Sozialleistungen belasten.
Reaktion der Bundesregierung
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die Bundesregierung keine offizielle Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben.
Weitere Hintergründe
Der Gesetzentwurf trägt die Nummer 21/8386 und wurde am 8. Oktober 2026 im Rahmen der Fachbereiche Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eingereicht.
Formales zum Gesetzentwurf
Der Antrag wurde im parlamentarischen Verfahren als Kurzmeldung veröffentlicht und ist über das Dokument 21/8386 im Bundestags-Informationssystem einsehbar.
Veröffentlichung
Der Text stammt aus den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags und wurde von der Redaktion unter der Federführung von Frank Bergmann veröffentlicht.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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