Hintergrund des Antrags
Der Bundestag hat am 6. Mai 2026 einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion erhalten, der die Ausgestaltung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie des Berichtswesens zur Ausländerkriminalität ändern soll.
Geforderte Änderungen
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern verbesserte bundeseinheitliche Berichtsstandards zu etablieren, die eine transparente Darstellung von Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund ermöglichen.
Nach dem Vorstoß soll bei polizeilichen Erfassungen ein möglicher Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen in der PKS aufgenommen werden. Zusätzlich soll die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit als Untergruppe ausgewiesen werden.
Regelmäßige Veröffentlichung
Die Fraktion verlangt, dass die Feststellungen zur Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger künftig regelmäßig in Pressemeldungen der Polizeibehörden veröffentlicht werden, sofern laufende Fahndungen nicht gefährdet werden.
Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl
Weiterhin soll die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) – die Zahl der ermittelten ansässigen Tatverdächtigen, berechnet auf 100.000 Einwohner des jeweiligen Bevölkerungsanteils ohne Kinder unter acht Jahren – nicht nur für Deutsche und Nichtdeutsche, sondern auch für einzelne in Deutschland lebende nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen ausgewiesen werden.
Die entsprechenden Werte sollen in den PKS-Berichten von Bund und Ländern nach relevanten PKS‑Schlüsseln, insbesondere im Bereich Gewaltkriminalität, dargestellt werden.
Weiteres Verfahren
Nach der Aussprache wurde der Antrag in den federfĂĽhrenden Innenausschuss zur weiteren Beratung ĂĽberwiesen.
Der Innenausschuss wird nun prüfen, inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen mit bestehenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und den Vorgaben zur Polizeiarbeit vereinbar sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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